Texter mit x: einer geht, andere bleiben

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Ich fühle mich bei solchen Meldungen immer wieder daran erinnert, dass Juristen auch nur Menschen sind und es keinen Grund gibt, sie mit dem Recht auszustatten, ihre Mitmenschen bei einer Erstabmahnung mit einer Gebühr zu belegen.

Anwälte dürfen ihre Mitmenschen nicht mit einer Gebühr für eine Abmahnung belegen. Mitmenschen die keine Anwälte sind dürfen das.

Deutschland ist übrigens das einzige Land weltweit, in dem eine erste Abmahnung den Abgemahnten etwas kosten darf und in dem nur Anwälte berechtigt sind, rechtswirksame Abmahnungen zu verfassen.

Völliger Unsinn.