Das ist leider totaler Murks ;)
Es gibt 2 "Ebenen" im Gewährleistungsrecht
1: NAcherfüllung oder Austausch
2: Preisminderung oder Rücktritt
In 1 kann der Kunde wählen, was er lieber möchte. Der Verkäufer kann die Wahl aber ablehen, wenn sie mit großen Nachteilen für ihn verbunden wäre.
Natürlich dürfen dem Kunden auch nicht unzumutbar hohe Nachteile entstehen. Er muss sich also keine 4 Wochen reperatur gefallen lassen, nur weil den Verkäufer ein neues HAndy teurer kommen würde.
Ebene 2 tritt ein, wenn 2 mal erfolglos Ebene 1 durchlaufen wurde. Dann kann der Kunde den Preis mindern (also Geld zurückverlangen) oder zurücktreten. Zurücktreten geht aber nur bei einem schwerwiegenden Mangel.
Das hat NICHTS aber auch GAR NICHTS mit Schadenersatz zu tun.
Den kann man nämlich nur verlangen, wenn der Händler den Fehler zu vertreten hat. Dieses vertreten müssen tritt aber auch ein, wenn sich der Händler weigert Ebene 1 durchzuführen. Hier könnte man dann praktisch sofort zurücktreten und sich das Handy irgendwo neu Kaufen, die Differenz wird dann vom Händler zu erstatten sein.
Man muss bei diesen Mobilfunk-Firmen nur hart bleiben, die kennen die´Gesetze nur zu gut und wissen wann es besser ist den Schwanz einzuziehen bzw wie weit sie gehen können um die Kunden ungestraft zu verarschen. (Mit dem Geschäftsführer reden dürfte da nicht verkehrt sein)
mfg
Alex