Gewährleistung / Nacherfüllung (Ersatzhandy statt Reparatur)
RFZ
- recht
Nabend,
folgendes... ich habe mir im Mai ein neues Handy bei o2 gekauft (Vertragsverlängerung). Das Handy (Xda comet) arbeitete leider nicht sehr zuverlässig und reagierte manchmal langsam oder stürzte ab (und nein, das ist nicht typisch Windows, ich hatte schon vorher zwei Jahre lang nen Xda). Es war nicht so schlimm dass man es nicht nutzen konnte, aber es störte. Nach knappen zwei Wochen hab ich dem Support geschrieben dass das Handy wohl defekt sei und ich ein neues möchte und habe um Anweisungen zum Umtausch gebeten. Von Umtausch wollte o2 erst einmal nichts hören, statt dessen sollte ich das Handy einfach mal formatieren (keine Windows Witze bitte ^^). Hab ich gemacht und dann ging es auch so zwei Wochen lang ohne große Probleme, aber es stürzt auch jetzt immer noch ab und zu ab oder reagiert träge. Seit zwei Wochen nervt mich das wieder derart, dass ich mich erneut bei o2 gemeldet hab, diesmal mit etwas mehr Nachdruck.
O2 möchte, dass ich das Handy einschicke (was dann Ewigkeiten dauert, und ich hab in der zeit kein Handy...), was mir so garnicht in den Kragen passt.
Sofern ich die gesetzliche Gewährleistung und vor allem den Fall der Nacherfüllung verstehe, habe ich das Recht selbst zu bestimmen ob ich ein Ersatzgerät möchte oder eine Reparatur. Liege ich hier richtig? Für mich ist der Fall eigentlich glas klar, o2 möchte mich aber nur abwimmeln...
Soll ich weiter darauf bestehen, oder bleibt mir nichts übrig als letztendlich nachzugeben?
Dank für eure Hilfe :)
greetz RFZ
Moin,
Soll ich weiter darauf bestehen, oder bleibt mir nichts übrig als letztendlich nachzugeben?
In meinen Augen noch besser: Du solltest ein Fachforum für Rechtsfragen aufsuchen.
Grüße
Swen
In meinen Augen noch besser: Du solltest ein Fachforum für Rechtsfragen aufsuchen.
Hi,
kannst du mir da etwas empfehlen?
Heute bin ich von o2 Angerufen worden, weil aus meiner E-Mail nicht hervor ging, ob ich nun einen Reparaturauftrag wünsche oder nicht (klar, ich wollte ja Ersatz). Nachdem ich diesmal erneut beschuldigt wurde, nicht von der 14 Tägigen Rückgabefrist gebrauch gemacht zu haben, hab ich der Mitarbeiterin erzählt wie es laut Gesetz mit Gewährleistung und Nacherfüllung aussieht, dazu hat sie nach zwei Anläufen meinerseits nichts gesagt, ausser dass o2 eben nicht verpflichtet sei mir Ersatz zu liefern und daher nur ein Reparaturauftrag in Frage kommt.
Gruß,
RFZ
Hallo,
mein Posting in diesem Thread hast du schon gelesen oder?
Ein Zusatz dazu: Der Händler muss seine Entscheidung die keinen Ersatz zu liefern schon begründen.
Genaueres kannst du daszu hier nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__439.html
Solltest du die Frage noch einmal in einem Rechtsforum posten wollen kann ich dir http://www.juraforum.de wärmstens empfehlen. (Ich geb dir da dann auch nochmal die gleiche Antwort ;)
Noch ein Tip:
Schreib O2 ein Einschreiben. Weise sie ncohmal drauf hin, dass du deine Rechte kennst und, dass eine Reperatur für dich mit untragbaren NAchteilen verbunden wäre (hast kein 2. Handy, brauchst es beruflich, ...)
mfg
Alex
mein Posting in diesem Thread hast du schon gelesen oder?
[...] Solltest du die Frage noch einmal in einem Rechtsforum posten wollen kann ich dir http://www.juraforum.de wärmstens empfehlen. (Ich geb dir da dann auch nochmal die gleiche Antwort ;)
Tut mir leid, ich hab wohl Tomaten auf den Augen. Deine Antwort auf den Beitrag von Sebastian Goertz habe ich gelesen, aber einen Hinweis auf das Forum kann ich auch jetzt noch nicht finden... trotzdem danke :)
Ein Zusatz dazu: Der Händler muss seine Entscheidung die keinen Ersatz zu liefern schon begründen.
Ich habe gestern noch einmal drei ausführliche Telefonate mit o2 geführt. Zwei Mitarbeiter haben konsequent meine Fragen bezüglich Gewährleistung und wieso sie denken dass Sie nicht unter diese Regelung fallen ignoriert.
Der dritte Mitarbeiter war da etwas kooperativer und hat mir gesagt, dass die Mitarbeiter solche Anfragen nicht behandeln und generell auch nicht umsetzen könnten, selbst wenn sie wollten. Ihm scheint das Problem wohl bekannt zu sein, letztendlich meinte er aber wortwörtlich "ich solle mich an meinen Rechtsschutz wenden und gegen o2 in den Krieg ziehen", andernfalls würde ich so nicht weiterkommen und mir bleibt nur der übliche Reparaturauftrag.
Die ersten beiden Mitarbeiter haben mich auch mehr oder weniger dumm angemacht, weil ich die 14 Tage Rückgabefrist schon von Anfang an nicht genutzt habe, und das wohl wissentlich, dass o2 mir selbst in den ersten 14 Tagen dazu geraten hat das Gerät nicht einzuschicken obwohl ich das wollte (das hatten die Mitarbeiter schriftlich vor ihnen und ich hab ihnen das auch nochmal extra gesagt). Auch hab ich den Mitarbeitern gesagt, dass das Fernabsatzgesetz hier ja irrelevant sei, die Gegenargumentation war wieder, ich hätte das Gerät ja in den ersten 14 Tagen zurückgeben können (bla bla...).
Noch ein Tip:
Schreib O2 ein Einschreiben. Weise sie ncohmal drauf hin, dass du deine Rechte kennst und, dass eine Reperatur für dich mit untragbaren NAchteilen verbunden wäre (hast kein 2. Handy, brauchst es beruflich, ...)
Die Nachteile interessieren o2 nicht, dass ich wegen meines Berufs als Ersatzgerät wieder einen PDA benötige "sei mein Problem", o2 stellt mir nur ein normales billiges Ersatzgerät für den Reparaturzeitraum zur Verfügung, vorausgesetzt ich gebe mein Gerät in einem o2 Shop ab.
Rechtliche Schritte werde ich hier nicht einleiten, ich habe auch gar keinen privaten Rechtsschutz. Nachdem die Telefonate erfolglos waren, werde ich jetzt noch die schriftliche Antwort von o2 auf meine letzte Anfrage abwarten und dann wohl leider doch kapitulieren und das Gerät einschicken :(
Gruß,
RFZ
Tut mir leid, ich hab wohl Tomaten auf den Augen. Deine Antwort auf den Beitrag von Sebastian Goertz habe ich gelesen, aber einen Hinweis auf das Forum kann ich auch jetzt noch nicht finden... trotzdem danke :)
»»
Du hast keine Tomaten auf den Augen. Auf das andere Posting hatte ich dich nur wegen den Rechtsfolgen hingeweisen. Auf das Juraforum hatte ich da noch nicht verwiesen ;)
Ist schon schade, dass es diesen Riesenfirmen sich so einfach über die Gesetze hinwegsetzen können und die Verbraucher so behandeln...
Aber klar, ohne Rechtschutz und den nötigen Willen zum Durchhalten (und den SPass an der Sache) ist es schwer, da O2 sicher einen langen Atem hat.
Vielleicht würde ja auch eine Beschwerde beim Verbraucherschutz helfen. Aber ich weis nicht, wass da passieren muss, dass sie Klagen. Aber wenn dann fliegen da meist die Fetzen und die Mobilfunkanbieter dürfen die hälte ihrer AGB nicht mehr verwenden usw...
Viel Erfolg noch!
Alex
Moin,
kannst du mir da etwas empfehlen?
Das Juraforum, wie Alex schon sagte.
Grüße
Swen
Hi
Sofern ich die gesetzliche Gewährleistung und vor allem den Fall der Nacherfüllung verstehe, habe ich das Recht selbst zu bestimmen ob ich ein Ersatzgerät möchte oder eine Reparatur. Liege ich hier richtig? Für mich ist der Fall eigentlich glas klar, o2 möchte mich aber nur abwimmeln...
Das kenne ich nicht so. Ich habe gelernt, dass nicht du dir das aussuchen darfst, sondern in diesem Fall o2. Erst nach einigen Reparatur-versuchen muss ein Umtausch ran. Sollte dir jedoch durch das Fehlen deines Handys während der Reparaturzeit ein Schaden entstehen, solltest du Anspruch auf Schadenersatz haben (wie auch immer der aussehen mag ;) )
Ich muss aber deutlich dazu sagen, dass ich kein Rechts-Experte bin und dir nur mein max. Halbwissen in den Raum stellen kann.
Was ich aber noch nicht verstanden habe: Was bringt dich nun zu der Annahme, dass ein Defekt des Handys dieses abstürzen lässt? Klingt für mich mehr nach Software.
Aber mit Mobilfunkanbietern prügeln macht ja auch ein bisschen Spaß ;-)
Gruß,
seb
Das kenne ich nicht so. Ich habe gelernt, dass nicht du dir das aussuchen darfst, sondern in diesem Fall o2. Erst nach einigen Reparatur-versuchen muss ein Umtausch ran. Sollte dir jedoch durch das Fehlen deines Handys während der Reparaturzeit ein Schaden entstehen, solltest du Anspruch auf Schadenersatz haben (wie auch immer der aussehen mag ;) )
Ich muss aber deutlich dazu sagen, dass ich kein Rechts-Experte bin und dir nur mein max. Halbwissen in den Raum stellen kann.
Ich zitiere dazu mal eben:
"Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer)."
Quelle: Wikipedia: Gewährleistung#Nacherfüllung
Was ich aber noch nicht verstanden habe: Was bringt dich nun zu der Annahme, dass ein Defekt des Handys dieses abstürzen lässt? Klingt für mich mehr nach Software.
Ob es Software oder Hardware ist, ist letztendlich egal, das Gerät ist defekt, und der Defekt konnte auch nicht durch neu installieren behoben werden. Abgesehn davon kann Software sehr wohl kapitulieren wenn die Hardware Fehler hat. Schonmal nen defekten RAM im PC gehabt? Der PC kann damit, bis auf eben paar kleine Aussetzer, noch wunderbar laufen...
Gruß,
RFZ
gut gut soweit ;-)
Ob es Software oder Hardware ist, ist letztendlich egal, das Gerät ist defekt, und der Defekt konnte auch nicht durch neu installieren behoben werden. Abgesehn davon kann Software sehr wohl kapitulieren wenn die Hardware Fehler hat. Schonmal nen defekten RAM im PC gehabt? Der PC kann damit, bis auf eben paar kleine Aussetzer, noch wunderbar laufen...
Verdächtig wirkt auf mich nur, dass das Gerät wunderbar läuft 3 Wochen lang und dann fangen die Probleme wieder an, aufzutreten. Sollte man bei einem Hardwaredefekt (ob er sich nun auf die Software oder direkt auf Gerätefunktionen auswirkt) nicht eher permanent zu erwarten sein?
btw: Hat ein Verkäufer darauf zu achten, dass eine mitgelieferte Software auf dem Gerät auch läuft? Vom moralischen Aspekt mal ganz abgesehen...
Verdächtig wirkt auf mich nur, dass das Gerät wunderbar läuft 3 Wochen lang und dann fangen die Probleme wieder an, aufzutreten. Sollte man bei einem Hardwaredefekt (ob er sich nun auf die Software oder direkt auf Gerätefunktionen auswirkt) nicht eher permanent zu erwarten sein?
Es ist nicht so deutlich, dass es drei Wochen lang problemlos funktioniert hat. Ich hab keine Liste über die aufgetretenen Fehler geführt. Es war schlicht mein Eindruck dass es nach dem Formatieren besser lief, was aber auch daran gelegen haben mag, dass ich das Gerät bewusst mit Samthandschuhen angefasst hab und versucht hab jedem Fehler aus dem Weg zu gehen. Da ist wohl viel schönreden meinerseits dabei gewesen, letztendlich nervte es aber einfach.
btw: Hat ein Verkäufer darauf zu achten, dass eine mitgelieferte Software auf dem Gerät auch läuft? Vom moralischen Aspekt mal ganz abgesehen...
Hat er, ein Handy ist kein PC, wo ich selbst die Software installiere und mir aussuchen kann, und ggf. Treiber von wo anders her bekommen und was auch immer. Ein Handy hat immer noch ein Embedded-OS das auf das Gerät abgestimmt ist und dafür ist der Hersteller, der hier auch Verkäufer ist, sehr wohl verantwortlich (die Xdas sind ja unter dem Brand "o2" speziell produzierte Geräte).
Gruß,
RFZ
Das ist leider totaler Murks ;)
Es gibt 2 "Ebenen" im Gewährleistungsrecht
1: NAcherfüllung oder Austausch
2: Preisminderung oder Rücktritt
In 1 kann der Kunde wählen, was er lieber möchte. Der Verkäufer kann die Wahl aber ablehen, wenn sie mit großen Nachteilen für ihn verbunden wäre.
Natürlich dürfen dem Kunden auch nicht unzumutbar hohe Nachteile entstehen. Er muss sich also keine 4 Wochen reperatur gefallen lassen, nur weil den Verkäufer ein neues HAndy teurer kommen würde.
Ebene 2 tritt ein, wenn 2 mal erfolglos Ebene 1 durchlaufen wurde. Dann kann der Kunde den Preis mindern (also Geld zurückverlangen) oder zurücktreten. Zurücktreten geht aber nur bei einem schwerwiegenden Mangel.
Das hat NICHTS aber auch GAR NICHTS mit Schadenersatz zu tun.
Den kann man nämlich nur verlangen, wenn der Händler den Fehler zu vertreten hat. Dieses vertreten müssen tritt aber auch ein, wenn sich der Händler weigert Ebene 1 durchzuführen. Hier könnte man dann praktisch sofort zurücktreten und sich das Handy irgendwo neu Kaufen, die Differenz wird dann vom Händler zu erstatten sein.
Man muss bei diesen Mobilfunk-Firmen nur hart bleiben, die kennen die´Gesetze nur zu gut und wissen wann es besser ist den Schwanz einzuziehen bzw wie weit sie gehen können um die Kunden ungestraft zu verarschen. (Mit dem Geschäftsführer reden dürfte da nicht verkehrt sein)
mfg
Alex