RFZ: Gewährleistung / Nacherfüllung (Ersatzhandy statt Reparatur)

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Das kenne ich nicht so. Ich habe gelernt, dass nicht du dir das aussuchen darfst, sondern in diesem Fall o2. Erst nach einigen Reparatur-versuchen muss ein Umtausch ran. Sollte dir jedoch durch das Fehlen deines Handys während der Reparaturzeit ein Schaden entstehen, solltest du Anspruch auf Schadenersatz haben (wie auch immer der aussehen mag ;) )
Ich muss aber deutlich dazu sagen, dass ich kein Rechts-Experte bin und dir nur mein max. Halbwissen in den Raum stellen kann.

Ich zitiere dazu mal eben:
"Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer)."

Quelle: Wikipedia: Gewährleistung#Nacherfüllung

Was ich aber noch nicht verstanden habe: Was bringt dich nun zu der Annahme, dass ein Defekt des Handys dieses abstürzen lässt? Klingt für mich mehr nach Software.

Ob es Software oder Hardware ist, ist letztendlich egal, das Gerät ist defekt, und der Defekt konnte auch nicht durch neu installieren behoben werden. Abgesehn davon kann Software sehr wohl kapitulieren wenn die Hardware Fehler hat. Schonmal nen defekten RAM im PC gehabt? Der PC kann damit, bis auf eben paar kleine Aussetzer, noch wunderbar laufen...

Gruß,
RFZ