Pida: Lizenzen: Akademisch -> Nicht-kommerziell?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Verwendung von Software, die kostenfrei für nicht-kommerzielle Zwecke eingesetzt werden darf, bei deren kommerzieller Verwendung aber eine Lizenzgebühr anfällt.

Konkret geht es mir im Moment um einen Flashplayer, der unter folgender Creative-Commons-Lizenz steht; der Punkt könnte für mich aber auch noch anderweitig relevant werden:
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/deed.en_US

Ich arbeite z.Zt. als Uni-Mitarbeiter an einem eLearning-Projekt für mehrere Universitäten. Alles öffentliche Hochschulen, aber immerhin: Jeder Teilnehmer muss in einen Studiengang eingeschrieben sein, um daran teilnehmen zu dürfen. Damit wird ein Sozialbeitrag und im Regelfall noch ein Studienbeitrag (aka Studiengebühr) fällig. Und schließlich handelt ja eine Hochschule ganz allgemein - und auch mit diesem Kurs - auch nach wirtschaftlichen Kriterien, wenn das auch nicht zur Zweckbestimmung gehören mag. Das ist ja schon was anderes als der Betrieb einer Hobby-Website.

Daher: Gilt ein Einsatz im akademischen Umfeld als nicht-kommerziell?

Vielen Dank
Pida

  1. Hallo Pida,

    Daher: Gilt ein Einsatz im akademischen Umfeld als nicht-kommerziell?

    Ich bin kein Anwalt, aber ich denke schon.

    Aus der Lizenz:

    "You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation. The exchange of the Work for other copyrighted works by means of digital file-sharing or otherwise shall not be considered to be intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation, provided there is no payment of any monetary compensation in con-nection with the exchange of copyrighted works."

    Ich würde den Einsatz in einem Studiengang jedenfalls nicht als "directed toward commercial advantage" bezeichnen.

    Jonathan

    1. Urheberrechtlich gesehen haben Lehre und Bildung eine Sonderstellung gegenüber kommerzieller Nutzung, auf die mit diesem Absatz mit hoher Wahrscheinlichkeit angespielt werden soll, die in diesem Fall auch gegeben sein dürfte.

      Gruß, LX

      --
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