Tach,
Jedes Dokument ist von irgendeinem Autor erstellt worden, der ganz automatisch das Urheberrecht an diesem Dokument hat.
das ist richtig, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. amtliche Werke (Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen) oder Dokumente die die Schöpfungshöhe nicht erreichen).
Und das kann er zu Lebzeiten im Prinzip nicht einmal verlieren - ich bin mir nicht sicher, ob er es überhaupt abgeben kann.
Kann er nicht (in Deutschland zumindestens). In anderen Ländern kann man Dinge allerdings freiwillig in die Public Domain geben, in Deutschland unterliegen diese Werke dann aber immer noch dem Urheberrecht; eines der schönsten Beispiele dafür ist der Film Night of the Living Dead, in den USA ist es erlaubt ihn bei archive.org hochzuladen, in Deutschland wäre ihn herunterzuladen allerdings vermutlich eine Urheberrechtsverletzung.
mfg
Woodfighter