Texter mit x: Sicherheitslücke in Internetseite

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Das Problem besteht aber jetzt schon - die Gesetze sind kurz, aber um sie zu verstehen, muss man Rechtsliteratur und bestehende Urteile lesen.

Was der eine der es verstehen muß noch versteht, reicht für den anderen nicht mehr aus, wo soll man da die Grenze ziehen? Ich will aber nicht bestreiten, daß Spielraum für Verbesserungen besteht.

Die Rechtsprechung ist nunmal kompliziert, umfangreichere Gesetze könnten hier aber zumindest mehr Klarheit schaffen. Zumal es für Richter dann auch schwieriger ist, abweichende Interpretationen zu schaffen.
Im Moment liegt die Interpretationsgewalt bei den Richtern, d.h. die gleiche Tat könnte bei einem Richter als strafbar angesehen werden, bei einem anderen nicht.

Da gehts den Menschen wie den Gesetzen. Je mehr Gesetze ins Detail gehen, um so weniger Auslegungsspielraum gibt es aber auf um so weniger treffen sie zu, um so umfangreicher werden sie und um so mehr wird übersehen. Da traue ich Richtern noch mehr zu als den Politikern die solche Gesetze machen müßten.

Wieso Verurteilung? ...

Wieso nicht, soll ich alle möglichen Probleme aufzählen? Deshalb habe ich doch nachgefragt, um welche Probleme es ihm geht.

Das mit dem Zweck ist besonders lustig, woher soll denn jemand außer ihm wissen, warum er das gemacht hat? Da liegt es in der Hand des Richters zu sagen "Sie wollten aber...!".

Was ist daran lustig? Das ist in vielen Gesetzen so, kann gar nicht anders sein, und funktioniert im Rahmen der Möglichkeiten recht gut. Das geht bei der Frage nach dem Vorsatz bei vielen Straftaten los und zieht sich rein bis in die "Otto-Normalverbraucher-Gesetze" wie die Privatkopie im Urheberrecht.

Wenn 90% der Juristen sagen, eine bestimmte Tat sei nicht strafbar, 10% sagen, es sei strafbar, hängt es vom Zufall ab, vor welchen Richter ich gerate (könnte ja einer der 10% sein). Das ist aber nichtmal unbedingt ein Problem des "Hackerparagrafens", sondern dieses Rechtssystems.

... und ist in der Regel nur bei grenzwertigen Fällen von Bedeutung. Ob der hier diskutierte Fall ein bestimmter Fall ist bei dem die 10%  existieren wissen wir nicht.

Was bringt es mir denn, wenn ein Gericht entscheidet, ein ausreichender Verdacht sei gar nicht gegeben und die Durchsuchung nebst Beschlagnahme war unzulässig, wenn dafür meine Rechner Monate weg waren (alles entschädigungslos, versteht sich).

Man kann bei Hausdurchsuchungen/Beschlagnahmungen Schadenersatz* geltend machen. Im Falle solch eines Falles würde ich deswegen aber sofort einen Anwalt aufsuchen. Ich habe aber sogar munkeln gehört, es wurden seitens der Staatsanwaltschaft schon Leute auf eventuell bestehende Schadenersatzansprüche hingewiesen. Man (Anwalt) kann das Verfahren in eklatanten Fällen auch stark verkürzen (ob es dafür auch so was wie Prozeßkostenhilfe gibt weiß ich aber nicht).

* Unter Schadenersatz fällt allerdings viel weniger, als sich die meisten so erträumen.