Cruz: Erbe ausschlagen

Hallo,

mal ne Frage zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Elternteil ist gestorben. Es gibt drei Erben erster Ordnung: ein Ehegatte und zwei Kinder. Beide Kinder wollen ihre Erbanteile ausschlagen. Fällt dann das gesamte Erbe auf den Ehegatten, oder wird der Anteil der Kinder in die zweite Ordnung weitergereicht?

Danke
Cruz

  1. Och Cruz,

    mal ne Frage zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Elternteil ist gestorben. Es gibt drei Erben erster Ordnung: ein Ehegatte und zwei Kinder. Beide Kinder wollen ihre Erbanteile ausschlagen. Fällt dann das gesamte Erbe auf den Ehegatten, oder wird der Anteil der Kinder in die zweite Ordnung weitergereicht?

    Warum fragst du das hier?

    Hier habe ich mal das, was Google mir auf die Schnelle so ausgespuckt hat, das sollte erstmal weiterhelfen. Aber gerade in solchen Fällen halte ich eine anwaltliche Beratung für unabdingbar, da reicht's wahrlich nicht, in einem Forum (das sich noch dazu normalerweise nicht mit diesen Themen beschäftigt) kann man dir sicherlich einen Rat geben, aber dass die rechtlichen Fragen zu diesem Thema vollständig geklärt werden könnten, kann ich mir wirklich nicht vorstellen.

    File Griese,

    Stonie

    --
    It's no good you trying to sit on the fence
    And hope that the trouble will pass
    'Cause sitting on fences can make you a pain in the ass.
    Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.
  2. mal ne Frage zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Elternteil ist gestorben. Es gibt drei Erben erster Ordnung: ein Ehegatte und zwei Kinder. Beide Kinder wollen ihre Erbanteile ausschlagen. Fällt dann das gesamte Erbe auf den Ehegatten, oder wird der Anteil der Kinder in die zweite Ordnung weitergereicht?

    Ein Erbe ausschlagen heißt doch in der Regel, es gibt nichts zu erben. Oder nur "minus". Kinder dürfen das, wenn minderjährig, sowieso nur mit Überprüfung durchs Jugendamt/Jugendgericht. Vermutung wäre, dass das ganze dann beim übrigbleibenden Erben landet, denn ggf. muss ja mit der restlichen Erbmasse eine plus-minus-Rechnung aufgemacht werden (Gläubiger, Wertgegegenstände etc.).