mal ne Frage zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Elternteil ist gestorben. Es gibt drei Erben erster Ordnung: ein Ehegatte und zwei Kinder. Beide Kinder wollen ihre Erbanteile ausschlagen. Fällt dann das gesamte Erbe auf den Ehegatten, oder wird der Anteil der Kinder in die zweite Ordnung weitergereicht?
Ein Erbe ausschlagen heißt doch in der Regel, es gibt nichts zu erben. Oder nur "minus". Kinder dürfen das, wenn minderjährig, sowieso nur mit Überprüfung durchs Jugendamt/Jugendgericht. Vermutung wäre, dass das ganze dann beim übrigbleibenden Erben landet, denn ggf. muss ja mit der restlichen Erbmasse eine plus-minus-Rechnung aufgemacht werden (Gläubiger, Wertgegegenstände etc.).