Hallo :)
"Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein "aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht". Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn "den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen"."
Einem Link kann man weder ansehen, ob er auf der Liste ist, noch zu welchem Material er führt. Hier wird doch das Volk präventiv der Strafverfolgung unterstellt.
Das Betätigen eines Links, der zu einer Seite mit kinderpornografischen Inhalten führt, war auch schon vor Einführung der Stoppschildsperre ein Straftatbestand.
Ich vermute mal, hier handelt es sich um einen Kämpfer gegen Kinderpornografie.
Und trotzdem: Wer mit kinderpornografischem Material in Kontakt kommt, macht auch Bekanntschaft mit der Staatsanwaltschaft, und beteuert er noch so überzeugend, er hätte einen Pädophilenring auffliegen lassen wollen.
mfg
cygnus
Die Sache mit der Angel und dem ><o(((°> hat immer einen Haken ...