Tach,
"Bildung einer kriminellen Vereinigung?"
"Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen"; ich glaube, gegen das Grundgesetz zu verstoßen ist keine Straftat.
Keine Ahnung, ich bin kein Jurist. Aber ich sehe das so, dass sich hier ein paar Leute bzw. Institutionen zu einem Verstoß gegen das Grundgesetz §5(1) ("Eine Zensur findet nicht statt.") verabreden und diesen Grundgesetzverstoß auch durchziehen.
Insbesondere glaube ich, dass nur staatliche Organe an das GG gebunden sind (Artikel 19 Absatz 4 "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen."). Man könnte also vielleicht vor dem BVerfG klagen, dass das BKA den Vertrag nicht hätte unterschreiben dürfen und er deshalb nichtig ist, die PRovider könnte man wohl höchstens nach Artikel 18 "erwischen": "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."
mfg
Woodfighter