Reservierte (Covernment) Namen von Domänen
hotti
- recht
Hi,
irgendwo hab ich mal gelesen, dass es nicht statthaft ist, für eine rein private Website einen Domänennamen zu nehmen, der einen realen Ortsnamen beinhaltet. Beispielsweise darf Hugo aus Quierschied, dessen Vetter in Kleinplittersdof wohnt, keine Familien-Homepage machen mit dem Namen kleinplittersdorf.de, damit könnte er Ärger bekommen.
Wie ist das, gibt es dazu (schon) gesetzliche Grundlagen oder überhaupt was zum Nachlesen? Und sind solche Reservierungen fürs Covernment auch für Subdomänen verbindlich? Und wie ist das mit geografischen Namen wie "kahler-asten.example.com", darf das Hugo auch nicht?
Bitte mal Input, meine Sucherei hat nichts gebracht, außer mich auf.
Hotte
irgendwo hab ich mal gelesen, dass es nicht statthaft ist, für eine rein private Website einen Domänennamen zu nehmen, der einen realen Ortsnamen beinhaltet.
Mit privat hat das nichts zu tun. Ansonsten stimmt das, außer man hat selbst ein Namensrecht, dann gilt in der Regel wer zuerst kommt malt zuerst.
Wie ist das, gibt es dazu (schon) gesetzliche Grundlagen oder überhaupt was zum Nachlesen?
Stichwort Namensrecht, im BGB geregelt.
Und sind solche Reservierungen fürs Covernment auch für Subdomänen verbindlich?
Nicht grundsätzlich, da Subdomains (wie Verzeichnis- oder Dateinamen) nicht grundsätzlich das Namensrecht des Namensträgers verletzen.
Und wie ist das mit geografischen Namen wie "kahler-asten.example.com", darf das Hugo auch nicht?
Wenn jemand anderes ein Namens- oder Markenrechtrecht daran hat, Hugo aber nicht, dann wird es eng.
Hallo,
irgendwo hab ich mal gelesen, dass es nicht statthaft ist, für eine rein private Website einen Domänennamen zu nehmen, der einen realen Ortsnamen beinhaltet. Beispielsweise darf Hugo aus Quierschied, dessen Vetter in Kleinplittersdof wohnt, keine Familien-Homepage machen mit dem Namen kleinplittersdorf.de, damit könnte er Ärger bekommen.
Nö, kriegt er nicht.
Schließlich heißt die Gemeinde Kleinblittersdorf und diese ist Inhaberin der Domain kleinblittersdorf.de. Hugo käme für seinen Cousin [1] eh' zu spät :-)
Außerdem könnte er
kleenblidderschdroff.de
verwenden (was, wenn die erste Silbe "klään" ausgesprochen wird, in etwa mit der harten Realität vor Ort übereinstimmen sollte).
Nicht ganz ernstgemeinte Grüße
Vinzenz
[1] Kein Einheimischer aus Quierschied oder Kleinblittersdorf verwendet "Vetter".
hi Vinzenz,
Außerdem könnte er
kleenblidderschdroff.de
verwenden (was, wenn die erste Silbe "klään" ausgesprochen wird, in etwa mit der harten Realität vor Ort übereinstimmen sollte).
Jaja, die [gefiltert], genau ;-)
Btw., ich hab da ja auch sone Seite, siehe Link. Kaitsch ist die altdeutsche/slawische Bezeichnung für diesen schönen Berg in Thüringen. Ein Grund auch, warum ich hier mal nachgefragt habe, aber ich denke, dass es mit dem Namen für meine Subdomain keine Probleme gibt, weil dieser Name im heutigen Sprachgebrauch nicht mehr gebräuchlich ist. Es gibt jedoch einige alte Wanderkarten, wo der Kötsch (Berg), wie er heute genannt wird, als Kaitsch vermerkt ist.
Nunja, der junge Horch hat ja seine neue Firma auch Audi genannt, weil er die nicht Horch nennen durfte (Audi: lat. Horch)...
Viele Grüße,
Horst Haselhuhn
Btw., ich hab da ja auch sone Seite, siehe Link. Kaitsch ist die altdeutsche/slawische Bezeichnung für diesen schönen Berg in Thüringen.
Guter Punkt. Bei Domainnamen die generische Begriffe darstellen, und die entsprechend genutzt werden, kann ein Namensträger schwer einen Verstoß gegen das Namensrecht begründen.
»» Btw., ich hab da ja auch sone Seite, siehe Link. Kaitsch ist die altdeutsche/slawische Bezeichnung für diesen schönen Berg in Thüringen.
Guter Punkt. Bei Domainnamen die generische Begriffe darstellen, und die entsprechend genutzt werden, kann ein Namensträger schwer einen Verstoß gegen das Namensrecht begründen.
Ok, danke Dir!
Hotte
Hallo,
Guter Punkt. Bei Domainnamen die generische Begriffe darstellen, und die entsprechend genutzt werden, kann ein Namensträger schwer einen Verstoß gegen das Namensrecht begründen.
Du meinst Hugo kann sich die Millionen, die er sich als Berater zweier Nachbargemeinden bei der Vermarktung ihrer Namensrechte eträumt hat, abschminken?
Er wollte mir zwar nicht erzählen, um welche es sich handelt, ich habe aber einen gewissen Verdacht: und .
Freundliche Grüße
Vinzenz
Du meinst Hugo kann sich die Millionen, die er sich als Berater zweier Nachbargemeinden bei der Vermarktung ihrer Namensrechte eträumt hat, abschminken?
Was meinst Du?
Hallo,
» Du meinst Hugo kann sich die Millionen, die er sich als Berater zweier Nachbargemeinden bei der Vermarktung ihrer Namensrechte eträumt hat, abschminken?
Was meinst Du?
Hugo hat sich als Berater 5% der Einkünfte der Mehreinnahmen (= Einnahmen) aus der Vermarktung der Namensrechte der beiden Gemeinden zusichern lassen :-)
Bei den betreffenden Ortsnamen glaubte Hugo an ein Einnahmepotential.
Immer noch nicht ernst gemeinte Grüße
Vinzenz
Hugo hat sich als Berater 5% der Einkünfte der Mehreinnahmen (= Einnahmen) aus der Vermarktung der Namensrechte der beiden Gemeinden zusichern lassen :-)
Bei den betreffenden Ortsnamen glaubte Hugo an ein Einnahmepotential.
Das hatte ich verstanden, nur was meinst Du, worauf willst Du hinaus?
Meinst Du Hugo erhofft sich Einnahmen durch irgendeine Nutzung (oder aus "Lizenzzahlungen"?) der bereits an andere vergebenen Domains (welche den Namen von Ortschaften haben)? Bei Maybach müßte ich erst ein paar Informationen sameln *keine Lust*, aber ansonsten sehe ich da keine Chance für Hugo. Das Namensrecht ermöglicht nur die Unterlassung von Beeinträchtigungen durchzusetzten, grob gesagt.
Immer noch nicht ernst gemeinte Grüße
Das hatte ich schon gemerkt aber den Witz nicht erkannt und ich nehme auch an, es hat zum Teil auch einen realen ernsten Hintergrund. Du meinst doch nicht wirklich, daß die Grüße nicht ernst gemeint sind, richtig?