Hallo,
Guter Punkt. Bei Domainnamen die generische Begriffe darstellen, und die entsprechend genutzt werden, kann ein Namensträger schwer einen Verstoß gegen das Namensrecht begründen.
Du meinst Hugo kann sich die Millionen, die er sich als Berater zweier Nachbargemeinden bei der Vermarktung ihrer Namensrechte eträumt hat, abschminken?
Er wollte mir zwar nicht erzählen, um welche es sich handelt, ich habe aber einen gewissen Verdacht: und .
Freundliche Grüße
Vinzenz