Hello,
das habe ich eben noch vergessen:
Loggen, welcher User wann auf welchen Inhalt zugegriffen hat, darfst Du nur, wenn die User zugestimmt haben. Andernfalls ist das ein Gesetzesverstoß.
Nimm es also in die Bedingungen auf, dass ein zuordnungsfähiges Logging betrieben wird. Aber auch dann darfst Du damit nicht machen, was DU willst.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg