Sven Rautenberg: Login-Protokoll von mit .htaccess geschützten Seiten/Dateien

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Moin!

»» > Loggen, welcher User wann auf welchen Inhalt zugegriffen hat, darfst Du nur, wenn die User zugestimmt haben. Andernfalls ist das ein Gesetzesverstoß.
»»
»» Gegen welches Gesetz genau?

§4 DSG (und Ausführungsbestimmungen)

http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html

Da dürften sich die Juristen dann erstmal streiten, ob das Loggen des Zugriffs auf eine Datei, verbunden mit dem Anmeldenamen eines Accounts, als "personenbezogene Daten" gelten oder nicht. Denn entscheidend dürfte mindestens sein, ob man den Account einer natürlichen Person zuordnen kann, oder nicht.

- Sven Rautenberg