Hello,
das habe ich eben noch vergessen:
Loggen, welcher User wann auf welchen Inhalt zugegriffen hat, darfst Du nur, wenn die User zugestimmt haben. Andernfalls ist das ein Gesetzesverstoß.Gegen welches Gesetz genau?
§4 DSG (und Ausführungsbestimmungen)
http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html
Das kann für narmale Menschen richtig teuer werden. Dagegen verstoßen dürfen mir die telekom, Daimler, Lidl, und wie sie alle heißen :-(
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg