Tom: Login-Protokoll von mit .htaccess geschützten Seiten/Dateien

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Hello,

das habe ich eben noch vergessen:
Loggen, welcher User wann auf welchen Inhalt zugegriffen hat, darfst Du nur, wenn die User zugestimmt haben. Andernfalls ist das ein Gesetzesverstoß.

Gegen welches Gesetz genau?

§4 DSG (und Ausführungsbestimmungen)

http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html

Das kann für narmale Menschen richtig teuer werden. Dagegen verstoßen dürfen mir die telekom, Daimler, Lidl, und wie sie alle heißen :-(

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de