Mahlzeit Hans Wurst,
Ja schon, aber was ist mit diese Klausel "bis zu xxx Kbits"?
Das solltest Du einen geeigneten Anwalt fragen. Man munkelt, in Verbraucherzentralen sind derlei Exemplare auch schon in freier Wildbahn gesichtet worden.
Dann können die ja meinen, sie erfüllen Ihrerseits des Vertrag!
Das könnten sie. Deswegen heißt es ja nicht umsonst "Drum prüfe, wer sich ewig bindet ..." - insofern kannst Du vermutlich froh sein, da Du höchstwahrscheinlich nur einen befristeten Vertrag abgeschlossen hast.
Verträge ist so eine Sache, ich weiß schon was ich da abgeschloßen habe, aber dieses Fachchinesisch da macht mich nur fertig.
Das ist kein Fachchinesisch - das ist die "Versicherung" für den Anbieter, die es Dir so schwer wie möglich macht, ihn zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistung zu bewegen.
PS: Rechtsberatung hier im Forum ist generell nicht zulässig.
Nicht zulässig oder nicht erwünscht?
MfG,
EKKi
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