Der Martin: robots.txt oder Meta?

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Hallo,

Die meta-Angabe nonidex ist ein explizites verbindliches Verbot (sofern es anhand einer Rechtsvorschrift, z.B. dem UrHG, etwas zu verbieten gibt bzw. die Erlaubnis nötig wäre).

woraus leitest du die These ab, dass <meta name="robots" ...> irgendeine rechtlich verbindliche Relevanz hätte? So wie ich das sehe, ist das eine reine Willenserklärung des Webautors, die im Zusammenhang mit anderen Aspekten (Urheberschaft, Nutzungs- und Verbreitungsrechte) als zusätzliches Indiz gelten könnte, aber für sich allein genommen völlig belanglos ist.

Unabhängig davon hat sich die Berücksichtigung dieser Willenserklärung bei den Suchmaschinenbetreibern als Konvention durchgesetzt. Aber ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus IMHO nicht.

So long,
 Martin

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Idealismus wächst mit der Entfernung zum Problem.