Moin,
Die meta-Angabe nonidex ist ein explizites verbindliches Verbot (sofern es anhand einer Rechtsvorschrift, z.B. dem UrHG, etwas zu verbieten gibt bzw. die Erlaubnis nötig wäre).
woraus leitest du die These ab, dass <meta name="robots" ...> irgendeine rechtlich verbindliche Relevanz hätte?
Woraus leitest Du die These ab, daß Suchmaschinenbetreiber z.B. fremde Werke kopieren, außerhalb eines eigenen Werkes zitieren und vollständig öffentlich zugänglich machen dürfen?
du schießt hier weit übers Ziel hinaus, finde ich. Es geht nicht ums Kopieren, sondern nur ums Indizieren und/oder Katalogisieren. Ich weiß, dass Suchmaschinen teilweise ganze Dokumente in einem eigenen Cache vorhalten, was zweifellos eine Art Kopieren darstellt. Und dieses Zwischenspeichern ist sehr umstritten und steht stark in der Kritik.
Das ist hier aber gar nicht der Punkt.
Selbst die Richter denen nicht klar ist, daß es eine Zeit vor PDFs und vor Bildersuchmaschinen gab, und die von konkludenter Zustimmung für oben genantes ausgehen wenn man was in Netz stellt, ...
Würde ich auch so sehen. Wozu sonst sollte man etwas im Internet veröffentlichen, wenn nicht, um es für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen? Das sieht wieder anders aus, wenn zum Abrufen der Informationen bestimmte Voraussetzungen (geschlossene Benutzergruppe, Nutzungsgebühr o.ä.) erfüllt sein müssen. Dann dürfen aber Suchmaschinen auch keinen Zugriff auf diese Informationen haben, weil sie diese Voraussetzung nicht erfüllen. Aber bei Informationen, die sowieso jedem ohne Einschränkung zur Verfügung stehen?
Aber was meinst du mit für sich allein? Falls es Dir entgangen ist, ich schrieb da noch was in Klammern.
Ja, schon klar. Aber mir scheint, dass du zwei Dinge zusammenschmeißt. Es ist nicht okay, wenn Suchmaschinen terabyteweise Informationen kopieren und auf ihren eigenen Servern zwischenspeichern (auch wenn das eine effiziente Suche erst möglich macht). Aber mit der Meta-Anweisung "noindex" geht es ja nicht ums Kopieren, sondern nur ums Analysieren und Indizieren.
Sicher würde mich die Museumsleitung hochkant rauswerfen, wenn ich durch eine Ausstellung von Gemälden und Skulpturen gehe und jedes Werk fotografiere. Aber niemand kann mir verbieten, dass ich mir Notizen zu den ausgestellten Werken mache. Ebenso kann mir niemand was, wenn ich am nächsten Tag einen Artikel im Gemeindeblatt veröffentliche, in dem ich alle ausgestellten Werke aufzähle.
Wenn es eine Willenserklärung ist, dann hat diese ggf. die gleiche rechtliche Relevanz, wie jede andere Willenserklärung.
Eben, also keine. Wenn ich meinem Nachbarn sage: "Ich will nicht, dass Sie Ihr Auto neben meinem abstellen", dann kann er das berücksichtigen, wenn er sehr leicht einzuschüchtern ist oder wirklich jedem Konflikt aus dem Weg gehen möchte; in der Regel wird er aber die Schultern zucken und meine Willenserklärung in den Wind schreiben. Nur wenn eine Willenserklärung durch einen Rechtsanspruch untermauert ist, hat sie eine Wirkung, auf die ich bauen kann.
Schönes Wochenende,
Martin
Alkohl ist ungesund,
Rauchen ist schädlich,
Sex ist unanständig
- und die Erde ist eine flache Scheibe.