du schießt hier weit übers Ziel hinaus, finde ich.
Man könnte auch sagen, ich gehe der Sache auf den Grund. Auf einen Grund, der nicht auf "aber so wird es doch schon immer gemacht und kaum jemand hat sich je beschwert" aufbaut.
Es geht nicht ums Kopieren, sondern nur ums Indizieren und/oder Katalogisieren. Ich weiß, dass Suchmaschinen teilweise ganze Dokumente in einem eigenen Cache vorhalten, was zweifellos eine Art Kopieren darstellt. Und dieses Zwischenspeichern ist sehr umstritten und steht stark in der Kritik.
Auch die Indizieren und/oder Katalogisieren ist ohne Kopieren nicht möglich.
Und bei den Zitaten stimmst du mir zu? Vermutlich nicht.
Wozu sonst sollte man etwas im Internet veröffentlichen, wenn nicht, um es für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen?
Und woraus schließt du, daß in jedem Fall auch gewollt ist, daß diese Inhalte von Suchmaschinen in der Art benutzt werden wie sie benutzt werden?
Aber bei Informationen, die sowieso jedem ohne Einschränkung zur Verfügung stehen?
Wofür soll das ein Argument sein? Um Informationen ging es bisher auch nicht (Informationen sind nicht urheberrechtlich Geschützt), wobei im konkreten Fall auch über personenbezogene Daten zu sprechen wäre.
Aber was meinst du mit für sich allein? Falls es Dir entgangen ist, ich schrieb da noch was in Klammern.
Ja, schon klar. Aber mir scheint, dass du zwei Dinge zusammenschmeißt. Es ist nicht okay, wenn Suchmaschinen terabyteweise Informationen kopieren und auf ihren eigenen Servern zwischenspeichern (auch wenn das eine effiziente Suche erst möglich macht). Aber mit der Meta-Anweisung "noindex" geht es ja nicht ums Kopieren, sondern nur ums Analysieren und Indizieren.
Damit, daß ich dem Indexieren zustimme, stimme ich auch dem dafür notwendigen Kopieren zu. Stimme ich dem Indexieren nicht zu, müßte ich dem Kopieren zustimmen, damit es zulässig ist, außer es greift eine Schranke des UrHG oder das UrHg findet gar keine Anwendung.
Sicher würde mich die Museumsleitung hochkant rauswerfen, wenn ich durch eine Ausstellung von Gemälden und Skulpturen gehe und jedes Werk fotografiere.
Sie können es versuchen aber es ist nicht gesagt, daß das rechtens wäre.
Aber niemand kann mir verbieten, dass ich mir Notizen zu den ausgestellten Werken mache.
Unter Umständen doch, auf der selben Grundlage, wie ggf. das Fotografieren verboten wurde, nähmlich durch eine vertragliche Vereinbarung.
Eben, also keine.
Ggf., ggf nicht.
Wenn ich meinem Nachbarn sage: "Ich will nicht, dass Sie Ihr Auto neben meinem abstellen", dann kann er das berücksichtigen, wenn er sehr leicht einzuschüchtern ist oder wirklich jedem Konflikt aus dem Weg gehen möchte; in der Regel wird er aber die Schultern zucken und meine Willenserklärung in den Wind schreiben.
Kannst Du mir das Gesetz nennen, nachdem es von deiner Zustimmung abhängig ist, ob der Nachbar sein Auto neben deins stellen darf? Nicht? Ich kann Dir aber das UrhG nennen.
Nur wenn eine Willenserklärung durch einen Rechtsanspruch untermauert ist, hat sie eine Wirkung, auf die ich bauen kann.
Ich weise noch ein mal auf das in Klammern stehende hin.
» (sofern es anhand einer Rechtsvorschrift, z.B. dem UrHG, etwas zu verbieten gibt bzw. die Erlaubnis nötig wäre)
weiterhin aus dem zweiten Beitrag:
Natürlich kann ich, außer vertraglich, auf keine Weise jemandem verbieten den Inhalt einer Seite zu übernehmen, wenn der Inhalt nur aus einem "lol" oder ähnlichem besteht.