Mahlzeit 4cris,
ich werde noch eine Woche warten, und eine Anzeige erstellen.
Ich würde nicht einfach nur warten, sondern den "Verkäufer" (dessen Anschrift Du ja recherchiert hast) schriftlich per Einschreiben auffordern, Dir die bestellte Ware bis zu einem bestimmten Termin zu liefern - ihn damit also in Verzug setzen.
Ansonsten gilt auch - wie in anderen Fällen - dass eine Rechtsberatung hier im Forum nicht erfolgen darf ... deshalb solltest Du Dich an den Anwalt Deines geringsten Misstrauens oder die nächstgelegene Verbraucherzentrale wenden.
MfG,
EKKi
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