4cris: Online Kaufbetrug

Hallo,
Ich wollte ein Handy von Ebay kaufen, aber ich habe es verpasst. Dann habe ich der Verkäufer gefragt ob er weitere Handy hat.
Der hat ja gesagt, es sind noch 3 Stück im Lager verfügbar. und habe gefragt ob er Online Shop hat, und hat nein Gesagt aber demnächst.
nun habe ich nach seinem Name recherchiert, und war alles Ok.
Ich habe ihm das Geld rund 400 euro online überwiesen, und hat gesagt sobald das Geld da ist, werde ich Ihnen das Handy mit Versicherte Versand schicken, und wird bei Ihnen spätestens am Freitag.
Das War Letzte Montag, und jetzt nach einem Woche. Bekomme ich seitdem keine Antworte auf meine E-mail mehr, und Das Handy habe ich nicht bekommen.
Was würdet Ihr in diesem Fall machen, ist das E-mail ein rechtliche Beweis gegen dem Mann? lohnt sich zu einem Rechtsanwalt zu gehen, da die gebühren bestimmt mehr als das Handy.
MfG

  1. Hi there,

    [...] ist das E-mail ein rechtliche Beweis gegen dem Mann?

    Nein, aber die Überweisung ist ein solcher Beweis.

    [...] lohnt sich zu einem Rechtsanwalt zu gehen, da die gebühren bestimmt mehr als das Handy.

    Wenn es so ist, wie Du es schilderst, dann brauchst Du keinen Rechtsanwalt, da machst Du eine Anzeige bei der Polizei, wobei mir eine Woche noch zu kurz erscheint, um gleich von Betrug zu reden. Ich würd' noch etwas zuwarten und dann eine Anzeige machen...

    1. Hi there,

      Wenn es so ist, wie Du es schilderst, dann brauchst Du keinen Rechtsanwalt, da machst Du eine Anzeige bei der Polizei, wobei mir eine Woche noch zu kurz erscheint, um gleich von Betrug zu reden. Ich würd' noch etwas zuwarten und dann eine Anzeige machen...

      Ok vielen Dank,
      ich werde noch eine Woche warten, und eine Anzeige erstellen.
      Gruß

      1. Mahlzeit 4cris,

        ich werde noch eine Woche warten, und eine Anzeige erstellen.

        Ich würde nicht einfach nur warten, sondern den "Verkäufer" (dessen Anschrift Du ja recherchiert hast) schriftlich per Einschreiben auffordern, Dir die bestellte Ware bis zu einem bestimmten Termin zu liefern - ihn damit also in Verzug setzen.

        Ansonsten gilt auch - wie in anderen Fällen - dass eine Rechtsberatung hier im Forum nicht erfolgen darf ... deshalb solltest Du Dich an den Anwalt Deines geringsten Misstrauens oder die nächstgelegene Verbraucherzentrale wenden.

        MfG,
        EKKi

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        1. Mahlzeit 4cris,

          ich werde noch eine Woche warten, und eine Anzeige erstellen.

          Ich würde nicht einfach nur warten, sondern den "Verkäufer" (dessen Anschrift Du ja recherchiert hast) schriftlich per Einschreiben auffordern, Dir die bestellte Ware bis zu einem bestimmten Termin zu liefern - ihn damit also in Verzug setzen.

          Wie sieht das bei Firmen in den Niederlanden aus?

          1. Mahlzeit Klaus,

            Wie sieht das bei Firmen in den Niederlanden aus?

            Wie ich bereits schrieb: wende Dich an den Anwalt Deines geringsten Misstrauens.

            MfG,
            EKKi

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  2. Die Email hat keinen Beweischarakter, wohl aber der Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug. Frist setzen (möglichst per Einschreiben mit Rückschein), danach direkt gerichtlichen Mahnbescheid erwirken, falls nötig.

    Dazu besorgst Du Dir im gut sortierten Schreibwarenladen einen Vordruck (ca. 1-3 Euro), liest die mitgelieferte Beschreibung und füllst diesen sorgfältig aus. Die ca. 35 Euro Bearbeitungsgebühr im Falle der gerichtlichen Mahnung wirst Du vorschießen müssen, diese werden jedoch automatisch auf den Mahnbetrag aufgeschlagen. Das Geld für das Formular und die postalischen Kosten für die Mahnung musst Du jedoch unter Zusatzkosten selbst zusammenzählen.

    Nach ca. 3-4 Wochen, nachdem Du das ausgefüllte Formular ans zuständige Mahngericht geschickt hast, solltest Du ein Schreiben mit dem ergangenen Titel oder der Begründung der Ablehnung im Briefkasten haben.

    Von Betrug würde ich zunächst nicht reden, denn es ist durchaus möglich, dass der Händler noch 3 Handies auf Lager hat und einfach nur vergessen hat, eins davon zu verschicken, bevor er in Urlaub gefahren ist. Vielmehr handelt es sich in diesem Fall um eine Unterschlagung. Die Keule des Strafgesetzbuchs bringt Dich jedoch nicht zu Deinem Geld, sondern bestenfalls den säumigen Zahlungsempfänger hinter Gitter.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
    P.S.: dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine allgemeine Schilderung des Vorganges bei ungerechtfertigter Bereicherung ohne Gegenleistung.