Datenmissbrauch melden-wo?
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Der Martin
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Der Martin
Moin,
gibt es in DE eine Meldestelle für Datenmissbrauch?
Der Hintergrund ist der, ich habe Post bekommen. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wo der oder die Verfasser meine Anschrift her haben.
Schöne Grüße,
Horst Haselhuhn
Guten Morgen, Horst!
Wende Dich an die örtliche Verbraucherzentrale. Wenn man Dir dort nicht weiterhelfen kann, bleibt noch der Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Landes bzw. des Bundes.
Gruß, LX
Hallo,
gibt es in DE eine Meldestelle für Datenmissbrauch?
guckstu Bundesdatenschutzgesetz.
Da steht beispielsweise drin, dass jede Stelle, die "die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet", einen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen muss.
Der Hintergrund ist der, ich habe Post bekommen. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wo der oder die Verfasser meine Anschrift her haben.
Richtig wäre in dem Fall: Das Unternehmen direkt anschreiben, Auskunft einfordern:
1. Auskunft über Umfang, Herkunft und Verwendungszweck der zu deiner Person gespeicherten Daten (BDSG §34)
2. Warum wurdest du nicht darüber informiert, dass Daten über dich gespeichert werden sollten (BDSG §33)
3. Eventuell Löschung oder Sperrung der Daten verlangen (BDSG §35)
Nachdem du diese Auskunft hast, zu der das Unternehmen per Gesetz verpflichtet ist, kannst du dich an denjenigen wenden, der deine Daten ohne dein Wissen, geschweige denn dein Einverständnis weitergegeben hat und damit gegen BDSG §4 verstoßen.
Eine allgemeine Beschwerdestelle für Datenschutzsünden gibt es nicht; in schweren Fällen kann man sich aber auch an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden, in dem der vermeintliche Sünder seinen Firmensitz hat. Wenn der Fall nicht unter "Geringfügigkeit" fällt, gehen die Landesbehörden dem Hinweis auch nach.
Der andere Weg ist, selbst zu klagen. Mit allen Risiken, versteht sich.
Ciao,
Martin
hi,
Richtig wäre in dem Fall: Das Unternehmen direkt anschreiben, Auskunft einfordern:
- Auskunft über Umfang, Herkunft und Verwendungszweck der zu deiner Person gespeicherten Daten
Ok, das werde ich mal machen. Könnte interessant werden.
Hotti
gibt es in DE eine Meldestelle für Datenmissbrauch?
Der Hintergrund ist der, ich habe Post bekommen. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wo der oder die Verfasser meine Anschrift her haben.
Solang Du deren Quelle nicht kennst, kannst Du doch gar nicht wissen, ob es sich um Missbrauch handelt. Da hilft Dir auch keine Meldestelle weiter (woher sollten die das wissen). Nur der Absender selbst kann und vor allem MUSS Auskunft darüber geben.
Jetzt verstehst Du vielleicht auch warum ich weiter unten das TFFFFF verlinkt habe ;-)
(Ist dort leider grad offline, aber es Google hilft)
Gruß, sepp
Hallo,
Der Hintergrund ist der, ich habe Post bekommen. Aus dem Schreiben geht nicht hervor, wo der oder die Verfasser meine Anschrift her haben.
Solang Du deren Quelle nicht kennst, kannst Du doch gar nicht wissen, ob es sich um Missbrauch handelt.
äh, doch. Einer ist auf jeden Fall ins Fettnäpfchen getreten - entweder der Absender des Briefes, der es versäumt hat, "den Betroffenen" darüber zu informieren, dass er beabsichtigt, perönliche Daten über ihn zu speichern (zumindest mal Namen und Anschrift); oder aber derjenige, der Hottis Daten an einen Dritten weitergegeben hat, ohne dass Hottis Einverständnis dazu vorlag.
Jetzt verstehst Du vielleicht auch warum ich weiter unten das TFFFFF verlinkt habe ;-)
Ach so, du meinst weiter oben.
Yo, das ist aber ungefähr dasselbe, was ich den Plagegeistern meistens auch schreibe. Die meisten reagieren darauf sehr prompt und wie gewünscht.
Ciao,
Martin
äh, doch. Einer ist auf jeden Fall ins Fettnäpfchen getreten - entweder der Absender des Briefes, der es versäumt hat, "den Betroffenen" darüber zu informieren, dass er beabsichtigt, perönliche Daten über ihn zu speichern (zumindest mal Namen und Anschrift); oder aber derjenige, der Hottis Daten an einen Dritten weitergegeben hat, ohne dass Hottis Einverständnis dazu vorlag.
Wie ist denn die Rechtslage, wenn man die Daten einfach aus dem Impressum zieht?
Ein "Betroffener" hat an anderer Stelle berichtet, in der Anschrift taucht ein Tippfehler auf, der sich *ausschließlich* bei der DENIC so wiederfindet. Daas wäre dann natürlich ein anderes Kaliber...
Deswegen hatte ich den thread **unten** :) ja auch gestartet ;)
Hi,
Wie ist denn die Rechtslage, wenn man die Daten einfach aus dem Impressum zieht?
ähm, ich begebe mich jetzt auf dünnes Eis - meine ganz persönliche Meinung ist, dass es sich in diesem Fall um öffentlich zugängliche Daten handelt, an die jeder drankommen kann (ungefähr mit BDSG §4c, 1.6 zu vergleichen). Das Beschaffen dieser Information ist damit IMHO legitim. Das sagt aber noch nichts über die Rechtmäßigkeit der *Nutzung* aus.
Ein "Betroffener" hat an anderer Stelle berichtet, in der Anschrift taucht ein Tippfehler auf, der sich *ausschließlich* bei der DENIC so wiederfindet. Daas wäre dann natürlich ein anderes Kaliber...
Vorsicht: Daten aus dem whois-Eintrag sind zwar auch jedem zugänglich, unterliegen aber gemäß den Nutzungsbedingungen der DENIC auch der Vertraulichkeit und dürfen nur "bei berechtigtem Interesse" zur Kontaktaufnahme genutzt werden.
Mit den Angaben im Impressum einer Website hat die DENIC aber nichts am Hut.
Deswegen hatte ich den thread **unten** :) ja auch gestartet ;)
Älter -> weiter oben. ;-)
Ich mag es nicht, wenn ich chronologisch laufende Listen von unten nach oben lesen muss.
So long,
Martin
Mahlzeit Der Martin,
Ach so, du meinst weiter oben.
Yo, das ist aber ungefähr dasselbe, was ich den Plagegeistern meistens auch schreibe. Die meisten reagieren darauf sehr prompt und wie gewünscht.
Das kann ich bestätigen. Bei inländischen Stellen kommt meist recht schnell ein mehr oder weniger automatisierten Formschreiben, das die Quelle der Daten nennt und mehr oder weniger wortreich zu erklären versucht, warum und wie und so.
Spätestens die Ankündigung der Weiterleitung der Angelegenheit an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten hat in fast allen Fällen geholfen - einen Anwalt musste ich bisher noch nicht bemühen.
Anders sieht das natürlich bei ausländischen Belästigern aus - die kümmern sich naturgemäß nicht die Bohne um bundesdeutsche Gesetze.
MfG,
EKKi
Hallo,
Bei inländischen Stellen kommt meist recht schnell ein mehr oder weniger automatisierten Formschreiben, das die Quelle der Daten nennt und mehr oder weniger wortreich zu erklären versucht, warum und wie und so.
ich hatte auch schon etliche Fälle, in denen das Antwortschreiben alles andere als automatisiert wirkte. Aber das hängt natürlich vom Organisationsgrad des jeweiligen Unternehmens ab.
Spätestens die Ankündigung der Weiterleitung der Angelegenheit an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten hat in fast allen Fällen geholfen - einen Anwalt musste ich bisher noch nicht bemühen.
Dito. Obwohl ich mir im Schlusssatz grundsätzlich "weitere Maßnahmen, auch den Rechtsweg vorbehalte, wenn meiner Forderung nicht bis spätestens ... entsprochen wird", musste ich diese Ankündigung noch nie wahr machen.
Anders sieht das natürlich bei ausländischen Belästigern aus - die kümmern sich naturgemäß nicht die Bohne um bundesdeutsche Gesetze.
Richtig. Aber zumindest die EU-Staaten haben größtenteils vergleichbare Vorschriften zum Datenschutz, die zu lesen sich unter Umständen lohnt. So habe ich auch schon Unternehmen mit Sitz in Österreich und der Schweiz erfolgreich zur Ordnung gerufen (ja, ich weiß, Schweiz ist nicht EU).
So long,
Martin