Laura: Pflichten als Webseitenbetreiber bei Terrorgefahr

Hallo,

ich betreibe eine Website, bei der Kinder und Jugendliche ihre Probleme ausschütten und professionell beraten werden.
Welche Pflichten habe ich als Betreiber, wenn dort Terroranschläge oder Amokläufe exakt detailliert angekündigt werden?
Die Nutzer haben alle einen Benutzernamen und eventuell geben sie bei der Registrierung ihren richtige Namen an. Ansonsten ist die Plattform so anonym wie möglich.
Ruf ich bei einem solchen fall die 110 an? oder gibt es dafür eine spezielle Stelle?
Welche Daten muss ich dabei übergeben? Muss ich dafür auch die IP-Adressen speichern?

Vielen Dank für die Antworten

  1. Mahlzeit Laura,

    Welche Pflichten habe ich als Betreiber, wenn dort Terroranschläge oder Amokläufe exakt detailliert angekündigt werden?

    Zitat 1254

    Ruf ich bei einem solchen fall die 110 an? oder gibt es dafür eine spezielle Stelle?
    Welche Daten muss ich dabei übergeben? Muss ich dafür auch die IP-Adressen speichern?

    Dieses Forum darf keine Rechtsberatung leisten - darüber hinaus *kann* Dir aufgrund dieser dürftigen Informationen keiner der Teilnehmer rechtlich verbindliche Hinweise und Verhaltensregeln nennen.

    MfG,
    EKKi

    --
    sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
    1. Dieses Forum darf keine Rechtsberatung leisten

      Das ist nicht ganz richtig und es wurde auch nicht nach Rechtsberatung gefragt.

      • darüber hinaus *kann* Dir aufgrund dieser dürftigen Informationen keiner der Teilnehmer rechtlich verbindliche Hinweise und Verhaltensregeln nennen.

      Ob rechtsverbindlich oder nicht* und ob oder ob nicht überhaupt**, kannst Du nur für dich selbst sagen.

      * Allgemein gilt, auf kostenlose Auskünfte, gibt es keine Gewähr. Das steht irgendwo so ähnlich im BGB (wo habe ich nicht gefunden, vielleicht weiß LX es). Ein Anwalt könnte hier aber durchaus auch rechtsverbindlich beraten.

      ** Anwälte geben auf beliebig dünne Sachverhalte rechtsverbindliche Auskunft (mit beliebig grundsätzlicher Gültigkeit ;-)).

  2. Hallo Laura,

    ich betreibe eine Website, bei der Kinder und Jugendliche ihre Probleme ausschütten und professionell beraten werden.

    Welche Daten muss ich dabei übergeben? Muss ich dafür auch die IP-Adressen speichern?

    als Betreiber einer Webseite hast du eh die A*Karte, nach Ansicht des AG Berlin-Mitte *darfst* du die IP Adresse gar nicht speichern [1]. Wobei es da allerdings auch anderslautende Urteile gibt.

    Viele Grüße,

    Jochen

    [1] http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1402

    --
    Kritzeln statt texten: Scribbleboard
    1. Hallo,

      das ist meiner Meinung nach kein gutes Beispiel, weil es hier nicht um eine Seite mit LogIn geht.
      Bei einer seite mit automatischen LogIn könnte man argumentieren, dass die IP Adresse notwendig ist...

      Alex

  3. Ich verweise (natürlich ohne Gewähr) auf § 126 StGB und empfehle eine Anzeige bei der örtlichen Polizei.

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
    RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
  4. Hallo,

    ich denke zwar, dass man die Daten bei einer Anzeige einfach so an die Behörden übergeben kann. Aber um auf Nummer Sicher zu gehen, würde ich die Postings einfach an die Polizei übermitteln - die werden sich dann schon melden und dann darf man zumindest die Bestandsdaten (nach Aufforderung der Behörde) laut TMG (TelemedienGesetz) preisgeben...

    Alex

  5. ich betreibe eine Website, bei der Kinder und Jugendliche ihre Probleme ausschütten und professionell beraten werden.
    Welche Pflichten habe ich als Betreiber, wenn dort Terroranschläge oder Amokläufe exakt detailliert angekündigt werden?

    Es gibt grundsätzlich keine Pflicht eine Straftat anzuzeigen*. Bei geplanten Straftaten sieht das anders aus. § 138 zählt, meines Wissens nach vollständig, auf was** zur Anzeige gebracht werden muß***.

    * Demzufolge gibt es keine Pflicht eine Anzeige wegen einer Tat nach dem erwähnten § 126 StGB Anzeige zu erstatten, mal davon abgesehen, das ich es für so gut wie ausgeschlossen halte, daß dieser § durch das was Du beschreibst erfüllt sein könnte, selbst falls die Beratun öffentlich stattfinden sollte.

    ** Mord zählt z.B. dazu.

    *** § 139 könnte in dem Zusammenhang auch noch interessant sein.

    Ruf ich bei einem solchen fall die 110 an? oder gibt es dafür eine spezielle Stelle?

    Wenn Du die Antwort nicht weißt, ist die 110 die Antwort.

    Welche Daten muss ich dabei übergeben?

    Das wird man Dir schon sagen, Falschauskünfte nicht ausgeschlossen.

    Muss ich dafür auch die IP-Adressen speichern?

    Meines Wissens nach nicht.

    1. Entschuldigung, alle angegbenen § beziehen sich auf das StGB.