Hallo
Ein in Sachen Open Source befremdlicher Anspruch.
Sehe ich etwas anders. Der Frage fragte nach Alternativen zu ihm bekannter Software. OpenSource hat er nicht erwähnt,
Ich bin gerade ein wenig gereizt was OpenSource angeht.
... war sein erster Satz.
lediglich seiner Unzufriedenheit mit scheinbar unvollständiger oder disfunktionaler Software Luft gemacht. Ich denke, das darf er. Art 5 GG gibt mir darin recht.
Natürlich darf er sagen, dass diese oder jene Software nicht seinen Ansprüchen genügt. Er darf dabei aber auch etwas weniger poltrig daherkommen[1]. Er darf dabei auch darauf verzichten, eine ganze Gruppe von Programmen (hier: jene, die Open Source sind) zu diskreditieren, wenn er doch nur das eine oder andere Programm meint.
oder such dir eine Software, die die von dir benötigten Funktionen bietet.
Danach hat er ja gerade gefragt.
Ja, unter Anderem.
Ohne unnötige Grundsatzdiskussion, Selbstbeweihräucherung und Ascheaufshauptkippen zurück zur Sachlichkeit? Ich denke, das geht.
Natürlich geht das.
[1] Ich darf das natürlich genauso. Das "alles Scheiße!" bewog mich aber dazu, das nicht zu tun.
Tschö, Auge
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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