Hallo,
die GEMAFREIHEIT bezieht sich nur auf Streaming,
nicht auf Downloads...
Naja. Das ist zwar korrekt, ...
http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/nutzungsformen/eigenprasentation-mitglieder00/
Ob die Dateien beim Streaming nun auf dem jeweiligen Rechner gespeichert werden ist rein GEMA-rechtlich irrelevant.
... aber ob die 24 Tage die das noch gilt, den Einbau rechtfertigen, weiss ich nicht. Oder weisst Du da mehr?
Da in Bezug auf das Abspielmedium der Download die sinnvollste Variante wäre (jeder User kann selbst entscheiden mit welchem Programm die Musik gehört wird), dieser Download aber nun einmal kostenpflichtig ist, liegt ja die Überlegung nahe, über ein Script das Medium abzufragen und dann die Datei zu streamen.
Das hätte den entscheidenden Vorteil eben nicht mehrere Buttons für Quicktime, Flash etc. anbringen zu müssen und auch nicht mehrere verschiedene Dateiformate zu hinterlegen.
Das ist richtig. Aber auch hier kann doch der User festlegen, welches Programm er gerne nutzen moechte. Meist hoere ich Streams mit dem Quintessential Player, machmal mit VLC und nie mit dem MS Mediaplayer. Unter Linux hab ich keinen Favoriten und nehm meist den mit Ubuntu gelieferten Video Player. Das setzt natuerlich einen richtigen Stream vorraus, also wenn ich mcih nicht taeusche, entsprechende Serversoftware.
Ob Ein eingauter Flashplayer auf der Seite, der MP3s liest, bei der GEMA unter streamen faellt, weiss ich nicht.
"Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
- T. Pratchett