Ronald: mp3 zum abspielen

Hallo,

ich arbeite gerade an einer Seite für ein Musiklabel.
Folgende Sachlage:
Es sollen "mp3-files" zum Anhören zur Verfügung gestellt werden.
Die Option diese zum Download anzubieten möchte der Kunde nicht, da das GEMA-technisch abgerechnet werden müsste, was beim reinen Anhören nicht der Fall ist.
Die Hörproben sollen auch bei Behörden und Ämtern hörbar sein, und deren Mitarbeiter verfügen häufig nicht über den Flash-Player und sind auch nicht autorisiert nach zu installieren.

Nun also die Überlegung, verschiedene Abspielmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Quicktime, Windows Media Player, Flash.
Muss man für jedes Medium eine anderes Dateiformat verwenden?
Wenn ich direkt auf die Mp3-Datei verlinke, kommt bei mir (FF, Windows XP) der Aufruf ich solle Quicktime installieren.

Könnte man das auch per Script lösen, nach dem Motto:
Wenn kein Quicktime dann Flashplayer etc.

Viele Grüße
Ronald

  1. Grüße,
    selbst bei flash ist "streamen" schon fraglich - man muss das ablegen auf der platte explizit umgehen - bei allen anderen lösungen wird die datei an den user "Geliefert" ob er die jetzt anhört oder speichert ist nciht kontrollierbar. außer du haust jedem einzelnen auf die finger.
    MFG
    bleicher

    --
    __________________________-

    FirefoxMyth
    1. du kannst aber versuchen MediaPLayer zu nutzen und "direkten Zugriff" zu verbieten indem du ActiveX oder ähnliches dazu hängst - das könnte funktionieren. du verlierst damit aber sämtliche unbehördliche besucher.
      MFG
      bleicher

      --
      __________________________-

      FirefoxMyth
      1. du kannst aber versuchen MediaPLayer zu nutzen und "direkten Zugriff" zu verbieten indem du ActiveX oder ähnliches dazu hängst - das könnte funktionieren. du verlierst damit aber sämtliche unbehördliche besucher.

        Und Bhörden die nicht mit Windoof ausgestattet sind.

        Falls der Player überhaupt installiert ist.

        --
        "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
              - T. Pratchett
  2. Die Option diese zum Download anzubieten möchte der Kunde nicht, da das GEMA-technisch abgerechnet werden müsste, was beim reinen Anhören nicht der Fall ist.

    Verständnisfrage: Wie kann man etwas hören, wenn man es nicht lädt? Da fällt mir nur Radio ein ... Und selbst da könnte man ein Aufnahmegerät anschliessen.

    Ich denke, was die Audio-Endstufe des PC "hört", verrät sie auch z.B. an den Audio- Editor "Audacity".

    Das ist doch die gleiche Diskussion wie mit den Bildern, die der User zwar sehen soll, aber nicht speichern darf ...

    Gruß, Kalle

    1. Die Option diese zum Download anzubieten möchte der Kunde nicht, da das GEMA-technisch abgerechnet werden müsste, was beim reinen Anhören nicht der Fall ist.

      Verständnisfrage: Wie kann man etwas hören, wenn man es nicht lädt? Da fällt mir nur Radio ein ... Und selbst da könnte man ein Aufnahmegerät anschliessen.

      Ich denke, was die Audio-Endstufe des PC "hört", verrät sie auch z.B. an den Audio- Editor "Audacity".

      Das ist doch die gleiche Diskussion wie mit den Bildern, die der User zwar sehen soll, aber nicht speichern darf ...

      Das ist letztendlich korrekt, stoert aber die GEMA ja nicht. Generell darfst Du beides nicht ohne zu bezahlen. Label und Kuenstler die z.B. VUT Mitglieder sind haben aber Sonderrechte. Auf solchen Seiten kosten Downloads, aber Streams nicht.

      --
      "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
            - T. Pratchett
  3. Mahlzeit Ronald,

    ich arbeite gerade an einer Seite für ein Musiklabel.
    Folgende Sachlage:
    Es sollen "mp3-files" zum Anhören zur Verfügung gestellt werden.
    Die Option diese zum Download anzubieten möchte der Kunde nicht, da das GEMA-technisch abgerechnet werden müsste, was beim reinen Anhören nicht der Fall ist.

    Bitte richte Deinem Kunden doch aus, dass Du die grundlegendsten Dinge "im Internet" noch nicht verstanden hast und ihn deshalb nicht vernünftig beraten konntest.

    Computer sind Kopiermaschinen.

    MfG,
    EKKi

    --
    sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
    1. Was soll der Schwachsinn? Dazu ist ein Forum doch da, dass man in Dingen die man nicht kennt, Fragen stellt.

      Bitte richte Deinem Kunden doch aus, dass Du die grundlegendsten Dinge "im Internet" noch nicht verstanden hast und ihn deshalb nicht vernünftig beraten konntest.

  4. Hallo,

    angenommen ich mache privat Musik und biete meine Lieder auf meiner Webseite zum kostenlosen download an. Hab ich dann was mit der GEMA zu tun ???

    Sorry falls diese Frage zum schmunzeln ist aber ich weiß es wirklich nicht.

    danke

    1. Hi,

      angenommen ich mache privat Musik und biete meine Lieder auf meiner Webseite zum kostenlosen download an. Hab ich dann was mit der GEMA zu tun ???

      nö, es sei denn, du willst es so. Die GEMA "ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind."

      Solange du also selbst Urheber der Musikstücke bist und nicht Mitglied der GEMA bist, hast du mit denen nichts am Hut. Aber sobald du Stücke bekannter Künstler spielst, die ihrerseits in der GEMA sind ...

      Sorry falls diese Frage zum schmunzeln ist aber ich weiß es wirklich nicht.

      Hätte man aber leicht rausfinden können. ;-)

      Das ändert für Ronald aber nichts daran, dass ein Abspielen ohne Download eine technische Unmöglichkeit ist. Streaming ist schließlich nur ein Download, bei dem die empfangenen Daten nicht in eine Datei geschrieben werden, sondern direkt auf das Ausgabegerät (Video, Audio).
      Streaming und "herkömmlicher" Download mit Speichern der Daten sind daher nicht scharf voneinander abgrenzbar, denn selbst bei Protokollen, die fürs Streaming ausgelegt sind, kann der Client die empfangenen Daten nebenher auch speichern. VLC schreibt beispielsweise auf Wunsch alles mit, was er empfängt und abspielt. So bekommt man z.B. von einem Webradio-Stream bequem alle gespielten Stücke als mp3.

      Ciao,
       Martin

      --
      Um mit einem Mann glücklich zu werden, muss eine Frau ihn sehr gut verstehen und ein bisschen lieben.
      Um mit einer Frau glücklich zu werden, muss ein Mann sie sehr lieben und darf gar nicht erst versuchen, sie zu verstehen.
      1. Hätte man aber leicht rausfinden können. ;-)

        Danke das du trotzdem eine Antwort für mich hattest.

        Das ändert für Ronald aber nichts daran, dass ein Abspielen ohne Download eine technische Unmöglichkeit ist.

        Naja das stimmmt wohl. Aber wenn man nun ein bisschen rumspinnt, könnte man ja auf die Idee kommen das die Lieder nur übers Telefon angehört werden können. D.H. man generiert für ein Lied eine Durchwahl, der Besucher ruft die kostenfreie Nummer an und kann sich das Lied anhören. Technisch müsste das doch machbar sein. Ändert natürlich nichts dran, dass es trotzdem genügend Wege gebe das Lied aufzunehmen aber es macht es doch etwas schwieriger ;-)

        Grüße

        1. Mahlzeit Thomas,

          Aber wenn man nun ein bisschen rumspinnt, könnte man ja auf die Idee kommen das die Lieder nur übers Telefon angehört werden können.

          Ja und? Auch da ist eine Aufnahme ohne Weiteres möglich.

          Merke: "Für soziale Probleme gibt es keine technischen Lösungen."

          Ändert natürlich nichts dran, dass es trotzdem genügend Wege gebe das Lied aufzunehmen aber es macht es doch etwas schwieriger ;-)

          Nein.

          MfG,
          EKKi

          --
          sh:( fo:| ch:? rl:( br:> n4:~ ie:% mo:} va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:& js:|
      2. Hi,

        Die GEMA "ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind."

        Solange du also selbst Urheber der Musikstücke bist und nicht Mitglied der GEMA bist, hast du mit denen nichts am Hut. Aber sobald du  [...]

        ... Mitglied bei dieser Mafia bist, darfst du nicht mal mehr deine eigenen Stücke über deine eigene Seite zum Anhören anbieten, ohne dafür Abgaben zu zahlen. Von denen du dann natürlich wieder höchstens einen Bruchteil bei deinen Auszahlungen von der GEMA an dich wieder bekommst ...

        Wer mich mit vorgehaltener Waffe überfällt und zur Herausgabe sämtlichen Bargelds und Wertsachen zwingt, der hat der GEMA gegenüber den Sympathie-Bonus, dass er wenigstens ehrlich zu mir ist.

        MfG ChrisB

        --
        “Whoever best describes the problem is the person most likely to solve the problem.” [Dan Roam]
  5. Hi!

    Die Option diese zum Download anzubieten möchte der Kunde nicht, da das GEMA-technisch abgerechnet werden müsste, was beim reinen Anhören nicht der Fall ist.

    Wer behauptet das eigentlich? Es gibt durchaus Ausnahmen und die GEMA unterscheidet tatsaechlich zwischen Streaming und Downloads. Welche Sonderregelung trifft auf Dein Label zu, dass Streaming kostenlos ist?

    Eigentlich ist die GEMA pervers. Laesst sich vom Kuenstler/Label bezahlen, um ihn (weniger) bezahlen zu koennen.

    --
    "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
          - T. Pratchett
  6. Hallo,

    die GEMAFREIHEIT bezieht sich nur auf Streaming,
    nicht auf Downloads...

    http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/nutzungsformen/eigenprasentation-mitglieder00/

    Ob die Dateien beim Streaming nun auf dem jeweiligen Rechner gespeichert werden ist rein GEMA-rechtlich irrelevant.
    Da in Bezug auf das Abspielmedium der Download die sinnvollste Variante wäre (jeder User kann selbst entscheiden mit welchem Programm die Musik gehört wird), dieser Download aber nun einmal kostenpflichtig ist, liegt ja die Überlegung nahe, über ein Script das Medium abzufragen und dann die Datei zu streamen.

    Das hätte den entscheidenden Vorteil eben nicht mehrere Buttons für Quicktime, Flash etc. anbringen zu müssen und auch nicht mehrere verschiedene Dateiformate zu hinterlegen.

    Viele Grüße
    Ronald

    1. Hallo,

      die GEMAFREIHEIT bezieht sich nur auf Streaming,
      nicht auf Downloads...

      Naja. Das ist zwar korrekt, ...

      http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/nutzungsformen/eigenprasentation-mitglieder00/

      Ob die Dateien beim Streaming nun auf dem jeweiligen Rechner gespeichert werden ist rein GEMA-rechtlich irrelevant.

      ... aber ob die 24 Tage die das noch gilt, den Einbau rechtfertigen, weiss ich nicht. Oder weisst Du da mehr?

      Da in Bezug auf das Abspielmedium der Download die sinnvollste Variante wäre (jeder User kann selbst entscheiden mit welchem Programm die Musik gehört wird), dieser Download aber nun einmal kostenpflichtig ist, liegt ja die Überlegung nahe, über ein Script das Medium abzufragen und dann die Datei zu streamen.

      Das hätte den entscheidenden Vorteil eben nicht mehrere Buttons für Quicktime, Flash etc. anbringen zu müssen und auch nicht mehrere verschiedene Dateiformate zu hinterlegen.

      Das ist richtig. Aber auch hier kann doch der User festlegen, welches Programm er gerne nutzen moechte. Meist hoere ich Streams mit dem Quintessential Player, machmal mit VLC und nie mit dem MS Mediaplayer. Unter Linux hab ich keinen Favoriten und nehm meist den mit Ubuntu gelieferten Video Player. Das setzt natuerlich einen richtigen Stream vorraus, also wenn ich mcih nicht taeusche, entsprechende Serversoftware.

      Ob Ein eingauter Flashplayer auf der Seite, der MP3s liest, bei der GEMA unter streamen faellt, weiss ich nicht.

      --
      "Die Diebesgilde beklagte sich darueber, dass Mumm in aller Oeffentlichkeit behauptet hatte, hinter den meisten Diebstaehlen steckten Diebe."
            - T. Pratchett