Ich schließe mich meinen Vorrednern an.
Meine Frage ist nun allerdings, ob das rechtlich Probleme geben könnte, da es zunächst nur als Bild vorhanden ist, und der Link vielleicht auch erst beim zweiten Blick als solcher erkennbar ist.
Meinst du als als Link erkennbar oder als als Link zum Impressum erkennbar? Impressum o.ä. sollte in dem Bild und in dem alt-Text schon das erste Wort sein, darunter kann die Adresse stehen. Ob etwas nicht offensichtlich als Link zu erkennen ist, sollte egal sein, daß muß* bei Links nie gegeben sein.
* Das ist nicht im rechtlichen Sinne gemeint. Gemeint ist, man kann sich nicht darauf verlassen, daß jeder Link als solcher zu erkennen ist oder, daß etwas, was nicht nach Link aussieht, kein Link ist.