Sepp: eigenes Layout doppelt verkaufen legal?

Folgende Frage:

Webdesigner A erstellt eine Webseite für Kunde B. Kunde B ist Münzhändler. Das Layout wurde also von Webdesigner A extra für Kunde B entwickelt. Einige Wochen später meldet sich ein weiterer Kunde (Kunde C) dem die Webseite von Kunde B sehr gut gefällt. Er weiß das Webdesigner A die Seite erstellt hat und fragt diesen deshalb, ob er ihm eine Seite mit dem gleichen Layout bauen kann.

Dürfte Webdesigner A das machen falls

1.) der Kunde B genau wie Kunde A auch Münzhändler ist?
2.) der Kunde B in einer anderen Branche als Kunde A tätig ist?

Der Webdesigner A hätte für das Erstellen der Seite von Kunde B kaum Arbeit. Alles was er tun müßte ist die neuen Inhalte in die Seite zu integrieren.

  1. Tachchen!

    Dürfte Webdesigner A das machen falls

    1.) der Kunde B genau wie Kunde A auch Münzhändler ist?
    2.) der Kunde B in einer anderen Branche als Kunde A tätig ist?

    Das käme wohl entscheidend auf den Vertragsinhalt zwischen A und A an.
    Aber wenn ich raten müsste, hat an sowas natürlich niemand gedacht damals? :-P

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    unbezahlbare Fotografie
  2. Hi,

    Dürfte Webdesigner A das machen falls

    1.) der Kunde B genau wie Kunde A auch Münzhändler ist?
    2.) der Kunde B in einer anderen Branche als Kunde A tätig ist?

    Das kommt alles einzig und allein auf seine vertraglichen Vereinbarungen mit Kunde A an.

    MfG ChrisB

    --
    „This is the author's opinion, not necessarily that of Starbucks.“
  3. Webdesigner A erstellt eine Webseite für Kunde B. Kunde B ist Münzhändler. Das Layout wurde also von Webdesigner A extra für Kunde B entwickelt.

    Das ist eine bodenlose Annahme.
    Niemand entwirft für einen Kunden yet another true multicolumn Layout.

    Differenziere bitte.

    mfg Beat

    --
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  4. Vorab: Ich weiß nicht ob meine Antwort Rechtlich sicher ist!
    Ändere kleinigkeiten, positioniere die Elemente bisschen anders (biiiischen), so dass ein Unterschied zu sehen ist, auch wenn minimal. Dann (denke ich) dürfte es kein Problem sein!

  5. 1.) der Kunde B genau wie Kunde A auch Münzhändler ist?
    2.) der Kunde B in einer anderen Branche als Kunde A tätig ist?

    was mich interessiert: was ist wenn nichts vereinbart wurde?

    wenn ich mir einen vw golf kaufe, darf sich ein anderer kunde (selbe branche, andere branche - egal) auch einen vw golf kaufen - da das design eines massenprodukts offensichtlich nicht für einen kunden zugeschnitten wurde

    bei einem custom-bike oder einem hot-rod siehts ggf anders aus

    die frage ist aber: wenn nichts vereinbart wurde, geht man davon aus dass ein design ein einzelstück ist (auftragsarbeit, maßanfertigung) oder ist es eine duplizierbare ware

    was ist mit einem stuhl den ich mir von einem tischler designen/machen lasse, darf der tischer das ding dann auch an andere leute verkaufen und duplizieren?

    1. Hi there,

      was mich interessiert: was ist wenn nichts vereinbart wurde?

      dann ist es rechtlich klar. Das Urheberrecht liegt immer beim Designer (kann in D zB ohnehin nicht abgetreten werden, lediglich ein Verwertungsrecht.) Ob's gescheit ist, ist eine andere Frage, vielleicht kann man sich dadurch einen Ruf ruinieren.

      was ist mit einem stuhl den ich mir von einem tischler designen/machen lasse, darf der tischer das ding dann auch an andere leute verkaufen und duplizieren?

      Der Vergleich ist insoferne schlecht, als ein Möbelstück ja nicht veröffentlicht wird. Trotzdem wirst Du Dich da brausen gehen können, wenn Du bei jemandem zu Besuch bist und der hat zufällig das selbe Designereinzelstück wie Du zuhause herumstehen;)

      Prinziell denke ich, daß Exklusivität immer vorher vereinbart und auch entsprechend abgegolten werden muss, egal, in welche vermeintlichen Ansprüche sich der Kunde auch hineinphantasiert...

      1. vielleicht kann man sich dadurch einen Ruf ruinieren.

        das steht ausser zweifel ;)

        Der Vergleich ist insoferne schlecht, als ein Möbelstück ja nicht veröffentlicht wird.

        was ist wenns um die ausstattung eines geschäftslokals geht - oder eines cafe-hauses?

        Prinziell denke ich, daß Exklusivität immer vorher vereinbart und auch entsprechend abgegolten werden muss, egal, in welche vermeintlichen Ansprüche sich der Kunde auch hineinphantasiert...

        das wäre auch mein empfinden - die frage ist aber, ob das irgendwo festgelegt ist, bzw obs da branchenspezifische usancen gibt

        1. Hi there,

          was ist wenns um die ausstattung eines geschäftslokals geht - oder eines cafe-hauses?

          Ich denk' mir einmal, jemand der sich für sein Lokal extra Möbel designen lässt, der vergisst auch nicht darauf, die Frage mit der Exklusivität zu klären.

          das wäre auch mein empfinden - die frage ist aber, ob das irgendwo festgelegt ist, bzw obs da branchenspezifische usancen gibt

          Keine Ahnung, obwohl's ja wirklich interessant wäre. Rechtlich jedenfalls bist Du als Urheber immer auf der sicheren Seite, was die Usancen betrifft denke ich, daß gute und bewährte Designs einfach leicht modifiziert und dann wieder verwendet werden. (Btw, die entstehen ja fast nie aus dem Nichts, da war ja vorher schon immer irgendetwas, und wenn's nur der eigene Stil ist, dem der Designer nicht entgehen kann.)
          Persönlich kann ich dazu nichts sagen, ich mach keine Designs, ich setz' sie nur um...

        2. Hallo.

          das wäre auch mein empfinden - die frage ist aber, ob das irgendwo festgelegt ist, bzw obs da branchenspezifische usancen gibt

          Dafür gibt es das Urheberrecht und Tarifverträge.
          MfG, at

      2. Hallo.

        Ob's gescheit ist, ist eine andere Frage, vielleicht kann man sich dadurch einen Ruf ruinieren.

        Ebenfalls nicht unwichtig, zumindest in Deutschland: Wenn man sein Geld nicht mehr mit individuellem Design verdient, sondern nur noch repliziert, wird man zum technischen Dienstleister und damit vom Freiberufler zum Gewerbetreibenden.
        MfG, at