Werner: Freiberufler, Lebensgefährtin ALG 2 Antrag

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Hi frankx,

bzw. erst sagen, was Du schätzt und später die Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Belege nur auf Nachfrage.

Ok. (Und wenns dann später besser gelaufen ist als zuvor geschätzt/erwartet, zahlt man was zurück, was dann ja auch geht. So wurde auch schon mit der Festlegung des Kitageldes verfahren. Aber das war ja auf dem Jugendamt und da waren die MitarbeiterInnen freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit.)

Dein Vermögen musst Du natürlich ganz normal beziffern, das ist ja von Deinem Berufsstatus unabhängig.

Ja, hier war ich wohl unpräzise. Meine 'Sorge' ist, das das Geschäftskonto einen guten Betrag im Plus hat, aber eben auch alle Rücklagen usw. darin enthalten sind. Das ist ja nicht 'mein Vermögen' (was jeder weiß, der vielleicht nur schon mal 'gehört' hat, was das FA mit Konten macht wenn es Forderungen hat, die nicht rechtzeitig überwiesen wurden). Also, 'die' können doch das Geschäftskonto nicht als Vermögen anrechnen (wollen), oder?

Sorry, ich bin gerade etwas überfordert mit dieser Thematik, da noch nie zuvor in Berührung gekommen damit.

Gruß,
Werner

PS: Big Thumbs Up! für Dein anderes Post
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