User Kommentare/Bewertungen
Max
- recht
Hi,
in Zeiten der Abmahnanwälte habe ich eine Frage.
Viele Communities leben von den Besuchern, eben duch Kommentare, Bewertungen usw. Auch hier im Forum findet sich ja so mancher Firmenname und auch Kritiken dazu. Womit sichert ihr euch dagegen ab?
Seiten wie Spickmich haben ja schon Referenzurteile geschaffen aber die gelten ja bestimmt nicht global. Also wenn ich ein Firmenverzeichniss habe und User Erfahrungsberichte abgeben, dann habe ich ja keine Kontrollmöglichkeit ob das stimmt oder nicht doch der negative Eintrag vom Konkurrenten stammt. Mit welchen Problemen muss ich denn da rechnen?
zb.
1000 Einträge = 10 Abmahnungen je 500 Euro = 5000 Euro?
Max
hi $name,
Seiten wie Spickmich haben ja schon Referenzurteile geschaffen aber die gelten ja bestimmt nicht global. Also wenn ich ein Firmenverzeichniss habe und User Erfahrungsberichte abgeben, dann habe ich ja keine Kontrollmöglichkeit ob das stimmt oder nicht doch der negative Eintrag vom Konkurrenten stammt. Mit welchen Problemen muss ich denn da rechnen?
Mit vielen, z.B. das der ein oder andere der sich ungerecht Beurteilt fühlt vor den Kadi zieht (ob er damit erfolg hat ist etwas anderes):
http://www.abmahnwarner.de/archiv.php?id=44
(Runter scrollen: Foren Abmahnungen)
Im Prinzip fällt es unter die freie Meinungsäußerung, nur sollte man dahinter her sein das die User mit Bemerkungen wie Betrug,... sehr vorsichtig sind auch das Posten von personenbezogenen Daten ist mit Vorsicht zu genießen. Schau dir doch mal die Forenregeln bei http://antispam.de oder anderen Verbraucherschutzforen an, die kämpfen ständig mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen.
Das beste ist du läßt dich von einem Anwalt deines geringsten Abscheus beraten.
gruss
shadow
Solange du dir den Beitrag eines Users nicht zueigen machst (User kann ihn nicht mehr löschen, Es ist nicht klar, dass der Content nicht von dir stammt, ....) und du keine positive Kenntniss von einer Rechteverletzung hast, kann eigentlich nicht viel passieren.
Die Betroffenen müssen sich bei dir melden und du musst dann entscheiden ob du den Content löscht. Tust du es nicht, kann es ein Problem für dich werden, wenn der andere Recht hat.
Aber auch schon nach der ersten Rechteverletzung kann der andere verlangen, dass du weiteren Rechteverletzungen vorbeugst - das ist auch nicht so ohne.
Achja, man sollte tunlichst nicht dazuschreiben, dass der User-Content streng geprüft wird bevor er online geht - das könnte nämlich dazu führen, dass es so ausgelegt wird als hättest du von anfang an von der Rechteverletzung gewusst.
gruß
Alex
Hallöle!
Viele Communities leben von den Besuchern, eben duch Kommentare, Bewertungen usw. Auch hier im Forum findet sich ja so mancher Firmenname und auch Kritiken dazu. Womit sichert ihr euch dagegen ab?
Hier gibt es diverse Leute, die den Tag über das Forum durchsehen. Gottseidank kommt es gerade hier extrem selten vor, dass jemand seine Meinung in einer Weise äußert, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Seiten wie Spickmich haben ja schon Referenzurteile geschaffen aber die gelten ja bestimmt nicht global. Also wenn ich ein Firmenverzeichniss habe und User Erfahrungsberichte abgeben, dann habe ich ja keine Kontrollmöglichkeit ob das stimmt oder nicht doch der negative Eintrag vom Konkurrenten stammt. Mit welchen Problemen muss ich denn da rechnen?
Nunja, es gibt Hoffnungsschimmer. Ich bin recht gespannt auf das Urteil und noch mehr auf die schriftliche Begründung.
zb.
1000 Einträge = 10 Abmahnungen je 500 Euro = 5000 Euro?
Die Abmahnung selbst kostet dich erstmal gar nichts; was Geld kostet, ist die "Beratung" durch den abmahnenden Anwalt, der für dich in Geschäftsführung ohne Auftrag tätig wird. Die Höhe der Kostennote hängt vom Streitwert ab, der beträchtlich variieren kann.
File Griese,
Stonie
Hi,
Die Abmahnung selbst kostet dich erstmal gar nichts; was Geld kostet, ist die "Beratung" durch den abmahnenden Anwalt, der für dich in Geschäftsführung ohne Auftrag tätig wird.
Natürlich enthalten viele Abmahnungen bereits Kosten, das ist doch gerade das Problem der den neuen Sub-Berufzweig Abmahnanwälte hervorgebracht hat,
denn soweit ich weiss ist Deutschland das einzige Land wo eine Abmahnung bereits eine Kostenforderung haben darf.
http://www.abmahnung-internet.de/abmahnung-kosten.htm
Max
Hallo
Die Abmahnung selbst kostet dich erstmal gar nichts; was Geld kostet, ist die "Beratung" durch den abmahnenden Anwalt...
Natürlich enthalten viele Abmahnungen bereits Kosten, das ist doch gerade das Problem der den neuen Sub-Berufzweig Abmahnanwälte hervorgebracht hat,
denn soweit ich weiss ist Deutschland das einzige Land wo eine Abmahnung bereits eine Kostenforderung haben darf.
Was ist da zu lesen?
"Grundsätzlich hat der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung zu tragen, ..." und "... die Kosten der gegnerischen Anwälte ..."
Das Zauberwort: "Kosten", genauer, die des gegnerischen, abmahnenden Anwalts (im Bedarfsfall im Plural). Also genau das, was Stonie schon schrieb. ;-)
Dass sich in diesem Feld Missbrauch ausgebreitet hat, ändert ja nichts an der Tatsache, dass die Kostennote einer Abmahnung die nach dem Streitwert angesetzten Gebühren des abmahnenden Anwalts enthält. Ob der Streitwert (und somit die Gebühren) realistisch angesetzt ist, sei dahingestellt.
Tschö, Auge
Hallöle!
Diese Zusammenfassung ist sehr aufs Wesentliche herunterkondensiert und arg auf den im Zusammenhang mit Internetangeboten herrschenden Ge- und Mißbrauch reduziert.
Generell ist eine Abmahnung erst einmal ein Schreiben, das einen Menschen auf Fehlverhalten und Konsequenzen daraus aufmerksam machen soll. Ein schönes Beispiel dafür ist die Abmahnung, die ein Mitarbeiter einer gegebenen Firma erhält, wenn er mehrfach sturzbetrunken am Arbeitsplatz erscheint. Die Firma braucht keinen Anwalt für das Schreiben der Abmahnung zu beauftragen, das kann die Personalabteilung problemlos selbst machen, der fehlgeleitete Mitarbeiter braucht auch nicht dafür zu bezahlen.
Wenn jetzt aber jemand etwas tut, das die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens einschränkt (beispielsweise negative Kritiken mit Schmähcharakter veröffentlichen), so möchte das Unternehmen dieses gern unterbinden. Dazu wird dann flugs ein Anwalt beauftragt, der eine Abmahnung schreibt und dieser eine (meistens strafbewehrte) Unterlassungserklärung hinzufügt.
Handelt es sich bei diesem bösen Wettbewerbsstörer um eine Privatperson, also keine Firma die am geschäftlichen Wettbewerb teilnimmt, so muss immer noch die Firma, die sich da in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt fühlt, die Kostennote des Anwalts honorieren.
Anders, wenn der Wettbewerbsstörer eine Firma ist, die sehr wohl am geschäftlichen Wettbewerb teilnimmt; denn um zu verhindern, dass ein Unternehmen (unter anderem) durch Anwaltskosten für solche Störungsbeseitigungen in den Ruin getrieben wird, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass in diesem Falle der Anwalt nicht etwa für die gestörte Firma, sondern für die störende Firma tätig wird - und zwar in der eingangs bereits erwähnten Geschäftsführung ohne Auftrag.
Nun könnte man sagen, dass die meisten Abgemahnten, ja Privatpersonen sind und gar keine Unternehmung betreiben, die diesen Weg rechtfertigen würde. Ja, aus eigener Definition heraus schon - aber spätestens, wenn ein Werbebanner auf deiner Website prangt, das in irgendeiner Weise auf ein kommerzielles Angebot hinweist, wird jeder einigermaßen findige Anwalt in der Lage sein, zumindest ein "Handeln im geschäftlichen Verkehr" zur Rechtfertigung seiner Geschäftsführung ohne Auftrag heranzuziehen. Genau das war der Trick, mit dem so mancher Anwalt seine ansonsten recht mageren Honorare aufgebessert hat.
Alles klar?
File Griese,
Stonie
Hallo,
wo hast du das mit der geschäftsführung ohne Auftrag denn her?
Ich weis, was GOA ist aber mir war neu, dass eine Abmahnung im B2B Bereich diesen Tatbestand erfüllt.
Du solltest mal deine Verwendung von "Firma" ein bisschen ändern. Wenn das nämlich nur bei Unternehmen, die eine Firma haben, eine GOA ist ist es wohl in 99% der Fälle keine GOA wenn man lediglich einen Werbebanner hat.
Man handelt dann zwar evtl unternehmerisch, oder mir gewinnerzielungsabsicht, aber eine Firma wird keiner dafür anmelden.
gruß
Alex
Hallöle!
Hallo,
wo hast du das mit der geschäftsführung ohne Auftrag denn her?
Ich weis, was GOA ist aber mir war neu, dass eine Abmahnung im B2B Bereich diesen Tatbestand erfüllt.
Nunja, (nicht nur) ich habe vor einigen Jahren Anlaß gehabt, mich mit dem Thema zu beschäftigen. Damals kam der Trick mit der Geschäftsführung ohne Auftrag auf und da gab's auch noch das juramail-Forum, dort konnte man viel lernen.
Du solltest mal deine Verwendung von "Firma" ein bisschen ändern. Wenn das nämlich nur bei Unternehmen, die eine Firma haben, eine GOA ist ist es wohl in 99% der Fälle keine GOA wenn man lediglich einen Werbebanner hat.
Man handelt dann zwar evtl unternehmerisch, oder mir gewinnerzielungsabsicht, aber eine Firma wird keiner dafür anmelden.
Ich verwende das schöne Wort "Firma" nicht als rechtlichen Terminus sondern im umgangssprachlichen Sinne, da darf man ein Unternehmen auch "Firma" schimpfen. Es formuliert sich abwechslungsreicher, wenn man solches tut. Aber du hast natürlich recht: Wenn man's genau nehmen wollte, hätte ich statt "Firma" eben "Unternehmen" sagen müssen. Wie gut, dass immer jemand da ist, der Ungenauigkeiten findet.
File Griese,
Stonie
Hallo,
Ich verwende das schöne Wort "Firma" nicht als rechtlichen Terminus sondern im umgangssprachlichen Sinne, da darf man ein Unternehmen auch "Firma" schimpfen. Es formuliert sich abwechslungsreicher, wenn man solches tut. Aber du hast natürlich recht: Wenn man's genau nehmen wollte, hätte ich statt "Firma" eben "Unternehmen" sagen müssen. Wie gut, dass immer jemand da ist, der Ungenauigkeiten findet.
Wollte nicht nur sinnlos meckern ;)
Ich verwende den Begriff "Firma" auch für Unternehmen, denke halt nur, dass man wenn es um juristische Sachverhalte geht genauer sein sollte, weil es sonst zu missverständnissen kommen kann. (Könnte ja zum Beispiel sein dass es wirklich nur für "Firmen", also Unternehmen die im Handelsregister eine Frima eingetragen haben, und somit auch dem HGB unterliegen gilt)...
Gruß
Alex
Hallöle!
Ich verwende den Begriff "Firma" auch für Unternehmen, denke halt nur, dass man wenn es um juristische Sachverhalte geht genauer sein sollte, weil es sonst zu missverständnissen kommen kann. (Könnte ja zum Beispiel sein dass es wirklich nur für "Firmen", also Unternehmen die im Handelsregister eine Frima eingetragen haben, und somit auch dem HGB unterliegen gilt)...
Ja, vollkommen richtig - und es ist gut, dass es jetzt so im Thread mit drinsteht fürs Archiv und die Nachwelt. Ich werde in Zukunft tränenden Auges zugunsten der Genauigkeit darauf verzichten, abwechlsungsreich(er) zu formulieren, wenn es um solche Themen geht. Naja, wir haben ja auch hier und da mal ein bißchen was zum Blödeln, da kann ich das dann verschmerzen. :o)
File Griese,
Stonie