Hallo
Die Abmahnung selbst kostet dich erstmal gar nichts; was Geld kostet, ist die "Beratung" durch den abmahnenden Anwalt...
Natürlich enthalten viele Abmahnungen bereits Kosten, das ist doch gerade das Problem der den neuen Sub-Berufzweig Abmahnanwälte hervorgebracht hat,
denn soweit ich weiss ist Deutschland das einzige Land wo eine Abmahnung bereits eine Kostenforderung haben darf.
Was ist da zu lesen?
"Grundsätzlich hat der Abgemahnte die Kosten der Abmahnung zu tragen, ..." und "... die Kosten der gegnerischen Anwälte ..."
Das Zauberwort: "Kosten", genauer, die des gegnerischen, abmahnenden Anwalts (im Bedarfsfall im Plural). Also genau das, was Stonie schon schrieb. ;-)
Dass sich in diesem Feld Missbrauch ausgebreitet hat, ändert ja nichts an der Tatsache, dass die Kostennote einer Abmahnung die nach dem Streitwert angesetzten Gebühren des abmahnenden Anwalts enthält. Ob der Streitwert (und somit die Gebühren) realistisch angesetzt ist, sei dahingestellt.
Tschö, Auge