Texter mit x: Website Crawler [revisited]

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Und wenn das erst mal aufgefallen ist, koennten sie auch versuchen, dich dann rechtlich zu belangen - wegen des Verstosses geben ihre AGB o.ae., die solch einen Zugriff vermutlich zu untersagen versuchen.

Dieser Versuch wäre wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt, da bei frei zugänglichen Seiten vermutlich keine AGB o.ä. akzeptiert werden mußten.

Je nach Art der Nutzung, könnte das aber ein Verstoß gegen das Urheberrecht am Datenbankwerk (§ 4 UrhG) oder, wenn es kein Werk ist, könnte es je nach Art und Umfang der Nutzung immer noch ein Verstoß gegen das Recht des Datenbankherstellers (§ 87a - e UrhG) sein.