Mike: Böser Kunde will kostenlose Sonderleistung

Hi,

ich habe vor ca. 8 Monaten eine komplexe Webseite übersetzt. Das war in dem Fall kein normaler Auftrag, sondern eher ein zufällig enstandener. Daher existiert dazu auch nicht die normale Vorgehensweise, also Angebot, Pflichtenheft, Anzahlung, usw..., sondern nur mündliche Absprachen.

Na ja, wie dem auch sei, nach erster Fertigstellung fiel den Leuten ein, das sie die Formatierung doch anders haben wollte als zuerst genannt und auch mehr Texte noch übersetzt, die nicht Bestandteil waren, usw... Das habe ich dann auch noch klaglos zu dem ohnehin schon unverschämt günstigen Preis, gemacht und nach endgültiger Fertigstellung meine Rechnung präsentiert. Bei der Rechnungsaufstellung habe ich auch noch ohne Absprache, nur wegen meinem eigenen Perfektionismus, einen Sonderposten zu 0,00 Euro reingebracht, nämlich eine Endkorrektur nach Onlineintegration der Übersetzung.

Bis dahin alles ok, nur es kam weder eine Antwort noch eine Zahlung. Auch weitere Kontaktveruche blieben erfolglos, was wohl daran lag, dass sich das Unternehmen entschieden hatte zum damaligen Zeitpunkt doch noch nicht in diesem Land aktiv zu werden, also warum für eine Übersetzung zahlen die man nicht braucht war wohl die Denkweise. Nachdem ich den Inkassoweg dann angekündigt hatte kam aber prompt die Bezahlung, jedoch keine Entschuldigungsmail oder irgendeine schriftliche Reaktion.

Nun aktuell bekomme ich eine Mail, anscheinend will man nun doch in dem Land aktiv werden und fordert die restlichen Texte. Häh, was für restliche Texte? Die haben schon ein enorm aufwendiges Spiegelbild Ihrer Seite bekommen mit bereits integrierten Texten dann auf Wunsch nochmal alles zerlegt in Bausteine, dann sogar versteckte und zum Anfangszeitpunkt gar nicht vorhandene Texte. Aber da meine Ansprechperson dort sowieso nicht gerade auf diesem Gebiet gross bewandert ist und die Zuständigkeitsbereiche dort sehr wechselhaft sind, wundert mich das eigentlich nicht.

Aber ich habe jetzt natürlich wenig Lust mich nach dem unverschämten Verhalten durch meine Archive zu hangeln und dort noch Abgleiche mit der aktuellen Seite von denen zu kontrollieren. Ist ja schliesslich meine Zeit und Mühe.

Auch fordern sie mein dämlicherweise freiwilliges Angebot einer Endkorrektur. Und das nach 8 Monaten und dem Verhalten.

Andererseits, ein Anwalt kostet mich dafür auch bestimmt 2 Stundensätze, falls die das einklagen wollen.

Wie soll ich mich verhalten?

Mike

  1. Hi there,

    Andererseits, ein Anwalt kostet mich dafür auch bestimmt 2 Stundensätze, falls die das einklagen wollen.

    Was wollen die einklagen? Wenn erstens nichts schriftliches existiert, das Dich zu dieser Dienstleistung verpflichtet und sie zweitens Deine Rechnung einfach so bezahlt haben? Kein Gericht der Welt würde annehmen, daß Du denen noch eine Arbeit "schuldig" bist; nachdem sie Deiner Forderung zwar erst nach Drohung mit Inkassobüro aber immerhin nachgegeben haben bedeutet das imho ein Anerkennen der bestehenden Vereinbarung zu dem Zeitpunkt, die keine weiteren Arbeiten Deinerseits enthielten.

    Alles weitere wäre ein neuer Auftrag, den Du annehmen kannst oder auch nicht.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Tja, Verbindliches wirst Du hier (und auch anderswo) nicht erfahren, vielleicht solltest Du trotz allem eine Kurzkonsultation eines Anwalts in Erwägung ziehen...

    1. Hi,

      Was wollen die einklagen? Wenn erstens nichts schriftliches existiert, das Dich zu dieser Dienstleistung verpflichtet und sie zweitens Deine Rechnung einfach so bezahlt haben? Kein Gericht der Welt würde annehmen, daß Du denen noch eine Arbeit "schuldig" bist; nachdem sie Deiner Forderung zwar erst nach Drohung mit Inkassobüro aber immerhin nachgegeben haben bedeutet das imho ein Anerkennen der bestehenden Vereinbarung zu dem Zeitpunkt, die keine weiteren Arbeiten Deinerseits enthielten.

      doch es existiert etwas schriftliches. Auf der Rechnung habe ich diesen Sonderposten wie bereits beschrieben aufgeführt.

      Wie soll ich mich verhalten?

      Tja, Verbindliches wirst Du hier (und auch anderswo) nicht erfahren, vielleicht solltest Du trotz allem eine Kurzkonsultation eines Anwalts in Erwägung ziehen...

      Wie gesagt, das würde sich in dem Fall leider nicht rechnen.
      Und worum es mir eigenlich geht, wäre zu erfahren ob so ein Sonderposten nach 8 Moanten noch anforderbar ist, wenn damals mündlich von ca. 3 Wochen auszugehen war.

      Mike

      1. Hellihello

        Wie gesagt, das würde sich in dem Fall leider nicht rechnen.
        Und worum es mir eigenlich geht, wäre zu erfahren ob so ein Sonderposten nach 8 Moanten noch anforderbar ist, wenn damals mündlich von ca. 3 Wochen auszugehen war.

        Das ist doch Unfug, mit Rechtsmitteln Dienstleistungen im Wert von ??? unter hundert Euro einzufordern?

        Dank und Gruß,

        frankx

        --
        tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
        1. Hi,

          Das ist doch Unfug, mit Rechtsmitteln Dienstleistungen im Wert von ??? unter hundert Euro einzufordern?

          Ja das ist jetzt die Frage. Wenn ich jetzt meinen eigenen Gegner spielen wollte, also sozusagen advocatus diaboli, könnte man argumentieren:

          Ein Kugelschreiber wird verkauft für 1000 Euro, zusätzlich kostenlos eine tägliche Massage von Jessica Simpson. Dann ist die Massage zwar auch kostenlos aber den Kugelschreiber hat man nur deswegen gekauft.

          Das klingt zwar jetzt sehr konstruiert, aber dennoch gibt es diese Fälle sehr oft bei Geschenkartikeln von Versandhäusern/Shops und auch extra Geschenke bei Dienstleistungen, eben diese Gratis Beilagen.

          Was du in deiner anderen Antwort geschrieben hast, hab ich eigentlich auch vor, erstmal gar nicht zu reagieren, obwohl es mir ja in den Fingern juckt denen die Meinung zu sagen, aber wie schon die Physik  sagt Aktion erzeugt Reaktion, usw... und auf unzählige Emaildiskussionen habe ich dann doch keine Lust. Zumindest im Moment nicht.

          Mike

      2. Und worum es mir eigenlich geht, wäre zu erfahren ob so ein Sonderposten nach 8 Moanten noch anforderbar ist, wenn damals mündlich von ca. 3 Wochen auszugehen war.

        Es gibt für den Wervertrag (§631 BGB) eine sogenannte konkludente Abnahme, d.h. wenn nach einer bestimmten Zeit (2 Wochen dürften es etwa sein) keine Beanstandungen kommen ist ein Werk konkludent abgenommen, d.h. alle Vertragspflichten werden als erfüllt angesehen.

        Vielleicht hat das für dich in dem Fall Relevanz.
        (Ohne Garantie, ein Nicht-RA darf gar keine Rechtsberatung abgeben, aber für irgendwas muss die DV-Rechtsvorlesung ja auch gut gewesen sein...)

        --
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      3. Moin!

        Was wollen die einklagen? Wenn erstens nichts schriftliches existiert, das Dich zu dieser Dienstleistung verpflichtet und sie zweitens Deine Rechnung einfach so bezahlt haben? Kein Gericht der Welt würde annehmen, daß Du denen noch eine Arbeit "schuldig" bist; nachdem sie Deiner Forderung zwar erst nach Drohung mit Inkassobüro aber immerhin nachgegeben haben bedeutet das imho ein Anerkennen der bestehenden Vereinbarung zu dem Zeitpunkt, die keine weiteren Arbeiten Deinerseits enthielten.

        doch es existiert etwas schriftliches. Auf der Rechnung habe ich diesen Sonderposten wie bereits beschrieben aufgeführt.

        Eine Rechnung beschreibt normalerweise den abzurechnenden Auftrag uns die Kosten der einzelnen Positionen. Ist die Rechnung bezahlt, hat sich der Auftrag erledigt.

        Interessant wäre halt, wie die Rechnung im Wortlauf formuliert ist.

        - Sven Rautenberg

        1. Hi,

          Eine Rechnung beschreibt normalerweise den abzurechnenden Auftrag uns die Kosten der einzelnen Positionen. Ist die Rechnung bezahlt, hat sich der Auftrag erledigt.

          Auch wenn zukünftige Wartungsarbeiten in der Rechnung stehen?

          Interessant wäre halt, wie die Rechnung im Wortlauf formuliert ist.

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          ...
          Übersetzung Eine Übersetzung der Webseite [ www.xxxxxxx ] in gemäss mündlicher Absprachen. xxxx,00 Euro
          Sonderleistung Endkorrektur nach Einfügen der Überstzung auf der Ziel-Webseite und Zahlungeingang dieser Rechnung. 0,00 Euro
          ...

          -----------------------------------------------------------------------

          Mike

          1. Übersetzung Eine Übersetzung der Webseite [ www.xxxxxxx ] in gemäss mündlicher Absprachen. xxxx,00 Euro
            Sonderleistung Endkorrektur nach Einfügen der Überstzung auf der Ziel-Webseite und Zahlungeingang dieser Rechnung. 0,00 Euro

            Du hast _ausdrücklich_ "nach Zahlungseingang" geschrieben. Das war zumindest ungeschickt.

            Kannst du die Übersetzung korrigieren, also auf Rechtschreibung prüfen? Welcher Aufwand ist das?

            Oder du stellst dich etwas dumm: "Nach Eingang Ihrer Überweisung habe ich vereinbarungsgemäß meine Texte Korrektur gelesen und keine Fehler festgestellt."

            Kalle

            1. Moin!

              Übersetzung Eine Übersetzung der Webseite [ www.xxxxxxx ] in gemäss mündlicher Absprachen. xxxx,00 Euro
              Sonderleistung Endkorrektur nach Einfügen der Überstzung auf der Ziel-Webseite und Zahlungeingang dieser Rechnung. 0,00 Euro

              Du hast _ausdrücklich_ "nach Zahlungseingang" geschrieben. Das war zumindest ungeschickt.

              Kannst du die Übersetzung korrigieren, also auf Rechtschreibung prüfen? Welcher Aufwand ist das?

              Oder du stellst dich etwas dumm: "Nach Eingang Ihrer Überweisung habe ich vereinbarungsgemäß meine Texte Korrektur gelesen und keine Fehler festgestellt."

              Auf diesem Level würde ich ebenfalls ansetzen. "Endkorrektur" bedeutet für mich: Im Prinzip ist alles schon ok, es gibt aber noch kleine Schönheitsfehler auszubessern. Keinesfalls ist dabei das Erstellen neuer Seiten oder der komplette Austausch von Texten mit erfasst.

              Und eine Endkorrektur zieht sich auch nicht beliebig endlos nach Auftragserteilung hin, sondern umfasst vielleicht ein oder zwei Monate nach Fertigstellung - halt einen sinnvollen Zeitraum, innerhalb dessen man die Seite nochmal aufmerksam betrachten und auffällige Fehler finden könnte.

              - Sven Rautenberg

            2. Hi,

              Du hast _ausdrücklich_ "nach Zahlungseingang" geschrieben. Das war zumindest ungeschickt.

              und vor allem nach Onlineintegration, was ja jetzt erst zum Tragen kommen wird.

              Kannst du die Übersetzung korrigieren, also auf Rechtschreibung prüfen? Welcher Aufwand ist das?

              Das hat weniger mit Rechtschreibung zu tun als mit inhaltlicher Übereinstimmung, da es sehr fachgerichtete Texte sind. Und natürlich noch die Grammatik. Ich denke der Aufwand läge so bei 6-10 Stunden.

              Oder du stellst dich etwas dumm: "Nach Eingang Ihrer Überweisung habe ich vereinbarungsgemäß meine Texte Korrektur gelesen und keine Fehler festgestellt."

              Sehr kreativer Ge[danke];-)

              Mike

  2. Wie soll ich mich verhalten?

    Nach 8 Monaten darf man wohl davon ausgehen, dass der Auftrag abgeschlossen ist. Das wir auch durch die erfolgte Zahlung bestätigt.

    Das was du beschreibst, ist ja kein Garantiefall (der ggf. nachzubessern wäre), sondern ein Zusatzauftrag.

    Gib ein Angebot ab, aber diesmal richtig.

    Vgl: Sag mal einem Installateur nach 8 Monaten und bezahlter Rechnung, er möge noch zwei weitere Heizkörper kostenlos installieren ;-)

    Kalle

  3. Hellihello

    warte doch darauf, ob sie es einklagen wollen. Denn dann müssen sie die Stundenzahlen/Preis beziffern etc.pp.. Und erst dann kannst Du Dich vernünftig verhalten. Solange sie was von Dir wollen, brauchst Du garnichst zu machen. Wenn sie meinen, rechtsgültige Ansprüche zu haben, müssen sie zudem Fristen setzen und wahren etc.pp.; Kosten für Dich dürften da erstmal keine Entstehen. Und wenn sie einen Anspruch geltend machen wollen würden mit RA dann kannst Du dem ja theoretisch immer noch ganz oder teilweise entsprechen, jenachdem, was _dann_ dein RA sagt.

    Dank und Gruß,

    frankx

    --
    tryin to multitain  - Globus = Planet != Welt
    1. ... ob sie es einklagen wollen ... rechtsgültige Ansprüche ... Fristen setzen ... mit RA

      Au weia, bist du verrückt? Da ist ein potentieller Kunde, der einen Webauftritt in Deutschland plant. Und du willst ihn abschrecken?

      Naja, wenn du 100 Kunden in der Warteschleife hast ...

      Kalle

      1. Yerf!

        Au weia, bist du verrückt? Da ist ein potentieller Kunde, der einen Webauftritt in Deutschland plant. Und du willst ihn abschrecken?

        Hier hat es wohl eher ein Kunde geschafft einen potentiellen Dienstleister abzuschrecken...

        Gruß,

        Harlequin

        --
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      2. Moin!

        ... ob sie es einklagen wollen ... rechtsgültige Ansprüche ... Fristen setzen ... mit RA

        Au weia, bist du verrückt? Da ist ein potentieller Kunde, der einen Webauftritt in Deutschland plant. Und du willst ihn abschrecken?

        Ich denke, du hast den Teil des Originalpostings überlesen, in dem vom unangemessenen und nervigen Verhalten des Kunden berichtet wird.

        Insofern: Ja, der Kunde soll abgeschreckt werden. Entweder ohne viel Aufwand so, dass er einfach woanders hin geht, oder dass er, sollte er nicht gehen wollen, dann wenigstens einen entsprechenden Schmerzenspreis zahlt.

        - Sven Rautenberg

        1. Moin!

          Ich denke, du hast den Teil des Originalpostings überlesen, in dem vom unangemessenen und nervigen Verhalten des Kunden berichtet wird.

          Ja, auch solche Kunden gibt es, und doch tragen sie zum Einkommen bei.

          Insofern: Ja, der Kunde soll abgeschreckt werden.

          Nein, das habe ich nicht gelesen. Der Kunde scheint unzufrieden zu sein, er hat eine "Reklamation" und ist deshalb nach Sendepause mit seinem Lieferanten wieder im Gespräch.

          Jeder Verkäufer lernt "Reklamationsbehandlung", es geht darum, den Kunden zufriedenzustellen und Nachfolgeaufträge zu generieren. Aber "zufriedenstellen" heißt nicht, kostenlos zu arbeiten.

          Deshalb nochmal: Angebot abgeben.

          Kalle

          1. Hi,

            Insofern: Ja, der Kunde soll abgeschreckt werden.

            Nein, das habe ich nicht gelesen. Der Kunde scheint unzufrieden zu sein, er hat eine "Reklamation" und ist deshalb nach Sendepause mit seinem Lieferanten wieder im Gespräch.

            Nein, der Kunde ist nicht unzufrieden lediglich sein inkompetenter Mitarbeiter, weil der keinen Durchblick mehr hat nach 8 Monaten.

            Und nein, ich habe kein Interesse an so einem Kunden, somit ist mir jegliche Abschreckung auch egal. Um diese Einstellung zu ändern müsste der Kunde viel mehr an mich zahlen als bei jedem anderen Anbieter, von daher wird sich diese Einstellung auch nicht ändern. Bei sowas bin ich irgendwann stur. Bin halt kein Diplomat;-)

            Mike

          2. Hello,

            Nein, das habe ich nicht gelesen. Der Kunde scheint unzufrieden zu sein, er hat eine "Reklamation" und ist deshalb nach Sendepause mit seinem Lieferanten wieder im Gespräch.

            Ist der Kunde Kaufmann? Ist Mike Kaufmann?
            Wann wurden Mängel gerügt?

            Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

            Tom vom Berg

            --
            Nur selber lernen macht schlau
            http://bergpost.annerschbarrich.de
            1. Mahlzeit,

              Ist der Kunde Kaufmann? Ist Mike Kaufmann?
              Wann wurden Mängel gerügt?

              Selbst be Mängeln gibt es Fristen, und die ist, mMn, 6 Monate nach Kaufdatum, also wäre das in diesem Fall 6 Monate nach Bezahlfrist.

              1. Hello,

                Ist der Kunde Kaufmann? Ist Mike Kaufmann?
                Wann wurden Mängel gerügt?

                Selbst be Mängeln gibt es Fristen, und die ist, mMn, 6 Monate nach Kaufdatum, also wäre das in diesem Fall 6 Monate nach Bezahlfrist.

                Zwischen Kaufleuten mWn "unverzüglich", also längstens innerhalb einer Woche

                Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

                Tom vom Berg

                --
                Nur selber lernen macht schlau
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      3. Hi there,

        Au weia, bist du verrückt? Da ist ein potentieller Kunde, der einen Webauftritt in Deutschland plant. Und du willst ihn abschrecken?

        Naja, wenn du 100 Kunden in der Warteschleife hast ...

        Wenn Du mit der Einstellung durch die Welt gehst dann mußt Du Dir ohnehin alles gefallen lassen...

      4. Mahlzeit,

        Au weia, bist du verrückt? Da ist ein potentieller Kunde, der einen Webauftritt in Deutschland plant. Und du willst ihn abschrecken?

        Wenn du auf solche Kunden angewiesen bist, solltest du dir IMO Gedanken um deine wirtschaftliche Situation machen.
        Solche Kunden machen grundsätzlich mehr Ärger als sie Geld bringen.

  4. Tachchen!

    Wie soll ich mich verhalten?

    Schicke ihnen ein Angebot auf Stundenbasis, das deinen Vorstellungen von
    einer angemessenen Vergütung der - anscheinend - ungemütlichen Arbeit
    entspricht.
    Genaueres könntest du sagen, nachdem sie einen Entwurf für die Liste der
    zu erledigenden Aufgaben übermittelt hätten.

    Wenn sie das alles noch im Rahmen des alten Vertrages abgewickelt haben
    möchten, sollen sie das doch versuchen. Dann sind sie beweispflichtig für
    den Inhalt des Vertrags und in Zweifel auch für den Stand der Arbeiten.
    Nach deiner Version der Geschichte würde ich dem tendenziell optimistisch
    entgegensehen. Ob man die Geschichte auch anders erzählen könnte, weißt
    natürlich du am besten.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    unbezahlbare Fotografie
  5. Ganz einfach:

    nicht reagieren!
    So wie sie es gemacht haben, als es um die Bezahlung ging.

    Den Kunden hast Du sicher verloren, was sicher nicht tragisch ist - im Gegenteil, aber ich glaube nicht, dass da sonst etwas passiert!

    lg
    Reiner

  6. Hello,

    hat eien Übergabe/Abnahme des Werkes stattgefunden?
    Kann aus der Zahlung eine Abnahme abgeleitet werden oder wurde die unter irgendwelchen Vorbehalten geleistet?

    Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
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