hi $name,
In dem Vetrag steht auch drinne:
Pflichten und Rechten des Mieters:
Der Mieter erhält den Umzugsgenerator auf (meine Domain) zur Verfügung gestellt.
Berechtigung zur Nutzung erhält der Mieter erst durch Übermittlung der zugangsdaten. Übermittlung der zugangsdaten erhält der Mieter erst nach Zahlungseingang. Die Rechnung bekommt er esrt nach der Unterschrift.
das hört sich doch sehr gut an...äh, frage wenn das alles funktionierte, hatte er doch die zugangsdaten?
Weiter gehende Rechte wie Copyright verbleiben beim Vermieter.
harr, harr in D gibt es kein Copyright sondern nur ein paar andere leckerlies (urherberschutz etc.
)
Der Vermieter ist befugt bei Ausenstehender Zahlung den Generator Vorübergehend ohne Miterlass zu sperren.
ungeschickt formuliert......
Der mitevertrag kommt zu stande wenn der Mieter unterschriebn hat. Nebenabreden sind nicht getroffen. Und wenn eineklausel falsch bleibt alles ander unberührt.
an die salvatorische hast du gedacht, gut!
Nebenabreden und abweichungen vom Mietvertrag nur per Fax oder Brief.
besser: bedürfen der schriftform (und ja, ich weiß das das auf das selbe rausläuft)
Und jetzt müsste eigendlich meine rechnung kommen.
das datum gehöhrt zwingend IN einen Vertrag.
Das Datum ist vom Fax oben am Rand zu sehen
[yoda] in rechnung das datum zu gehöhren hat [/yoda]
dann gibts noch andere punkte (soweit nicht vertraglich anders geregelt) z.b. was brachenüblich ist, von welchen tatsachen kann der kunde ausgehen, kokludentes handeln...dünnes eis.
Das habe ich jetzt nicht verstanden?
ok. hab ich falsch geschrieben, es sollte heißen konkludentes handeln *schäm*
dazu reiche ich dann noch etwas nach, sry bin im moment zu beschäftigt, werde noch etwas nachreichen.
hast du heute angerufen oder einen anderen anwalt kontaktiert? wüßte gerne wie´s weitergeht.
gruss
shadow
Vor dem Parser und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand