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Hi Selfer,
ich betreibe einen Mini-Blog.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich Beiträge der Surfer mit ihrem Fantasienamen im Rahmen einer kleinen schulischen Hausarbeit, zitieren darf.
Also von wegen:
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Auf der unter xyz eingerichteten sog. Blog-Software, verfasse XYZ folgenden Beitrag:
Fische sind meine Lieblingstiere
Auch hieran lässt sich abschätzen, dass immerhin 0% + 1 in Deutschland den Fisch als ihr Lieblingstier haben.
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Vielleicht kennt sich dort jemand aus? Oder muss da eine Klausel auf die Blog-Seite?
Grüße
hi $name,
Hi Selfer,
ich betreibe einen Mini-Blog.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich Beiträge der Surfer mit ihrem Fantasienamen im Rahmen einer kleinen schulischen Hausarbeit, zitieren darf.
ich denke das verwenden in einer hausarbeit ist problemlos möglich, eigentlich sollte auch das öffentliche zitieren möglich sein, schließlich haben sich die leute ja öffentlich geäußert (probleme kann es da IMHO nur bei bestimmten kontexten geben).
gruss
shadow
ich denke das verwenden in einer hausarbeit ist problemlos möglich
sofern man richtig mit quelle und echtem namen zitiert - mit geändertem namen und ohne quelle kanns problemantisch werden, wenn man einen falschen lehrer erwischt, der das nachprüfen möchte :D
Hallo,
ja also zitieren mit dem angegeben Namen des Besuchers und Quellenangabe auf meinen mini-Blog.
Müsste doch passen?
Sollte ich auf meine Blog-Seite einen Passus setzen, der besagt, dass beiträge als offene Meinungsäußerungen angesehen und in diesem Sinne auch zitiert werden können ... oder sowas in der Art?
gretz
Müsste doch passen?
auf jeden fall - solange du wirklich nur zitierst und nicht komplette, vollständige posts veröffentlichst ;)
Sollte ich auf meine Blog-Seite einen Passus setzen, der besagt, dass beiträge als offene Meinungsäußerungen angesehen und in diesem Sinne auch zitiert werden können ... oder sowas in der Art?
nein, jeder der sich öffentlich äusserst oder irgend ein werk, welches öffentlich erhältlich ist (zb ein buch) veröffentlich, darf zitiert werden
im österreichischen urheberrecht sieht das etwa so aus:
die stellen der zitatherkunft müssen genannt werden und es dürfen nur einzelne stellen sein (das ist leider nicht genau festgelegt, wieviel das ist - aber von einem 5 sätze 4 sätze zu zitieren ist (80%) ist wahrscheinlich erlaubt, von einem 1000 seiten buch 800 seiten (auch 80%) zu zitieren ist zu viel des guten
und der eingefügte inhalt muss dem zweck rechtfertigen - das ist zb bei zitatsammlungen prolematisch, deren einziger inhalt aus zitaten besteht und eben nicht zur verbesserung des eigentlichen inhalts selbst da ist
in deinem fall seh ich da aber kein problem, da du aus den zitaten schlüsse ziehst und diese nicht einfach kommentarlos veröffentlichst
hi $name,
im österreichischen urheberrecht sieht das etwa so aus:
die stellen der zitatherkunft müssen genannt werden und es dürfen nur einzelne stellen sein [...]
was zitate in D angeht (betrifft aber nur das TV) ist es so das die sender eine pauschale an die VG Wort abdrücken und diese die dann an die gemeldeten künstler ausschüttet (in dieser vereinbarung ist auch genau festgelegt wieviel, wie zitiert werden darf).
in deinem fall seh ich da aber kein problem, da du aus den zitaten schlüsse ziehst und diese nicht einfach kommentarlos veröffentlichst
wobei ja die frage ist ob nämliche hausarbeit veröffentlicht wird?
gruss
shadow
wobei ja die frage ist ob nämliche hausarbeit veröffentlicht wird?
wenn sie dem lehrer gezeigt wird reicht das für eine urheberrechtsverletzung (theoretisch)
Sollte ich auf meine Blog-Seite einen Passus setzen, der besagt, dass beiträge als offene Meinungsäußerungen angesehen und in diesem Sinne auch zitiert werden können ... oder sowas in der Art?
wozu sollte das gut sein? Wenn jemand so dämlich ist, seine Meinung in irgendeinen öffentlichen Blog zu posten, muss er damit rechnen, dass sowas zitiert wird. Für mich haben Blogs so einen Status wie Sprüche auf Plakaten an der Straßenlaterne oder im Schulklo - sie sind im öffentlichen Raum und können so verwendet werden.
ich denke das verwenden in einer hausarbeit ist problemlos möglich
sofern man richtig mit quelle und echtem namen zitiert - mit geändertem namen und ohne quelle kanns problemantisch werden, wenn man einen falschen lehrer erwischt, der das nachprüfen möchte :D
Wieso? Der Blog existiert genau so wie der Buchverlag, der Bücher von nicht existenten Autoren herausgibt.
mfg Beat
hi $name,
ich denke das verwenden in einer hausarbeit ist problemlos möglich
sofern man richtig mit quelle und echtem namen zitiert - mit geändertem namen und ohne quelle kanns problemantisch werden, wenn man einen falschen lehrer erwischt, der das nachprüfen möchte :DWieso? Der Blog existiert genau so wie der Buchverlag, der Bücher von nicht existenten Autoren herausgibt.
ich hätte das jetzt so verstanden das man den namen nicht -eigenmächtig- ändern darf, (vom autor gewählte) pseudonyme fallen aber da nicht drunter.....
gruss
shadow
Hallo!
Solange Du keine Namen nennst (Persönlichkeitsrecht) und die Aussage im kleinen Umfang (einzelne Aussagen) im Rahmen einer für die Lehre angefertigten Arbeit (siehe § 52a I Urheberrechtsgesetz) zitierst, ergeben sich daraus keine rechtlichen Probleme.
Mein Lieblingstier ist übrigens der Pinguin (aber dessen Lieblingstier sind Fische, die hat er zum Fressen gern)!
Gruß, LX