Hans: Keine Seite die den Staat kritisiert? § 90a

Hallo,

ich musste nun erfahren wie einem Freund, der in keinster Weise rechtsorientiert ist, ein Buch im Selbstdruckverfahren zu produzieren abgelehnt wurde. Die Inhalte bezogen sich lediglich auf die Rechtssprechung und unverständliche Urteile. Alle Aussagen waren klar als persönliche Meinung deklariert und eher objektiv denn subjektiv erörtert.

Man nahm damit Bezug auf § 90a "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" und somit auf:

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.  die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das empfinde ich als höchst suspekt. Zumal es meine Aufgabe gewesen wäre die Onlineversion davon zu veröffentlichen.

Das bedeutet dann ja wohl, wer den Staat kritisiert steht mit einem Bein im Knast. Sind wir schon in China?

Oder gibt es doch eine Möglichkeit das Onlinematerial hochzubringen, ohne mich strafbar zu machen?

Hans

  1. Hi!

    Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
    1.  die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Die finale Auslegung dieses Gesetzes obliegt nicht einer Druckerei, sondern einem Richter. Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, solltest Du Dich also selbst wegen versuchter Beihilfe zur Staatsverunglimpfung anzeigen. Ansonsten gilt jedoch für die Druckerei die allgemeine Handlungsfreiheit, d.h. sie können sich aussuchen, für wen sie tätig werden und für wen nicht - und wer sie möglicherweise in Schwierigkeiten bringt, den werden sie kaum beliefern.

    Wer den Staat kritisiert, landet nicht im Knast. Es geht darum, die Republik, ihre Länder oder die verfassungsmäßige Ordnung zu schmähen, d.h. eine deutliche verächtliche Position einzunehmen. Wenn man also den Oberhäuptern unseres Staats eine Ignoranz gegenüber dem Internet vorwirft, macht man sich bspw. nicht strafbar. Wenn man ihre verfassungsmäßig garantierte Stellung als [ZENSIERT] bezeichnen würde, schon ;-)

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
    1. Grüße,

      Wenn man ihre verfassungsmäßig garantierte Stellung als [ZENSIERT] bezeichnen würde, schon ;-)

      das heißt - wenn jemand offenbaren würde, gesamte deutsche Regierung sei völlig inkompetent, ist das okay, aber wenn man die als Idioten bezeichnen würde, wäre das strafbar? bzw. - das wäre ein Spezialfall - "Idiot" ist eine medizinische Diagnose - ebenso Schizophrenie, debilie & co - zählen die als Verunglimpfung?

      habe das Gefühl, es hat sich seit der habsburger Zeit kaum was verändert - noch j Hasek schrieb eine Feuilleton über die Ärzte die verhaftet wurden, weil sie den Thronfolger als geistesschwach diagnostizierten^^

      MFG
      bleicher

      --
      __________________________-

      FirefoxMyth
      1. Du kannst die gewählten Vertreter der Legislative auch öffentlich bezeichnen wie Du willst, ohne mehr als eine Beleidigungsklage fürchten zu müssen (wobei hierbei die Meinungsfreiheit gewährleistet bleiben muss, wer bspw. schreibt: "meiner Meinung nach ist Ursula von der Leyen die größte Ignorantin, die es je zum Ministeramt gebracht hat", ist vor Strafverfolgung sicher).

        Es geht nicht um die Person, sondern um das Amt oder die Struktur, die kritisiert bzw. verächtlich gemacht werden müßte, um ein entsprechendes Urteil heraufzubeschwören - und auch das müßte von der Kunstfreiheit nicht mehr gedeckt sein.

        Gruß, LX

        --
        RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
        1. Grüße,

          Es geht nicht um die Person, sondern um das Amt oder die Struktur, die kritisiert bzw. verächtlich gemacht werden müßte, um ein entsprechendes Urteil heraufzubeschwören - und auch das müßte von der Kunstfreiheit nicht mehr gedeckt sein.

          also darf man zwar jeden Einzelnen, aber nicht die "Säulen der Demokratie" dissen? das ist nett^^ dies Gesetz erlaubt denen de facto Stasi wiederzubeleben und jegliche Gegenstimmen zu unterdrücken.
          MFG
          bleicher

          --
          __________________________-

          FirefoxMyth
          1. also darf man zwar jeden Einzelnen, aber nicht die "Säulen der Demokratie" dissen?

            Nein, du darfst "dissen" wenn du willst, dass ist Rap - also Kunst.

            Ich kann deine Aufregung zwar nachvollziehen, aber dieses Gesetz wird selten angewandt, eben weil es durch andere leicht ausser Kraft gesetzt wird.

            Struppi.

            1. Ich kann deine Aufregung zwar nachvollziehen, aber dieses Gesetz wird selten angewandt, eben weil es durch andere leicht ausser Kraft gesetzt wird.

              Ich denke, das dieses Gesetz eh ehr für den Kampf gegen nazistisches Gedankengut (bzw ähnlichen demokratiefeindlichen Konzepten) ist.

              1. Grüße,| | Ich kann deine Aufregung zwar nachvollziehen, aber dieses Gesetz wird selten angewandt, eben weil es durch andere leicht ausser Kraft gesetzt wird.

                Ich denke, das dieses Gesetz eh ehr für den Kampf gegen nazistisches Gedankengut (bzw ähnlichen demokratiefeindlichen Konzepten) ist.

                und wenn jemand meinen würde, die Mehrheit der Bevölkerung wäre für Änderung der Staatsordnung?
                angenommen 70% der Bundesbürger wären nicht für demokratie sondern für chuktatur o.ä. - man könnte dann aber dennoch keine demokratische Entscheidung treffen, die Demokratie ersetzen lassen würde?
                MFG
                bleicher

                --
                __________________________-

                FirefoxMyth
                1. Hallo :)

                  und wenn jemand meinen würde, die Mehrheit der Bevölkerung wäre für Änderung der Staatsordnung?
                  angenommen 70% der Bundesbürger wären nicht für Demokratie sondern für Diktatur o.ä. - man könnte dann aber dennoch keine demokratische Entscheidung treffen, die Demokratie ersetzen lassen würde?

                  Ich bin der Meinung, das geht nur, wenn der Staat aufgelöst wird.

                  § 20:
                  (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

                  mfg
                  cygnus

                  --
                  Die Sache mit der Angel und dem  ><o(((°>  hat immer einen Haken ...
                  1. (...) - man könnte dann aber dennoch keine demokratische Entscheidung treffen, die Demokratie ersetzen lassen würde?

                    Ich bin der Meinung, das geht nur, wenn der Staat aufgelöst wird.

                    § 20:
                    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

                    Es gibt eine Theorie, nach der das bereits geschehen ist...

                    Gruß, LX

                    --
                    RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
                    1. Hallo :)

                      Es gibt eine Theorie, nach der das bereits geschehen ist...

                      Ich wüsste nicht, dass das Volk darüber abgestimmt hat.

                      Ansonsten nennt man das unterwandern oder erschleichen.
                      Es gab beispielsweise in der Weimarer Republik keinen demokratischen Entscheid, den Einparteienstaat einzurichten.

                      mfg
                      cygnus

                      --
                      Die Sache mit der Angel und dem  ><o(((°>  hat immer einen Haken ...
          2. Ja, das Sanktionenrecht hat für die Legislative wenig Regelungsgewalt, sieht man einmal von Straftaten im Amt ab.

            Und nein, die Stasi darf man trotzdem nicht einführen und jegliche Gegenstimmen unterdrücken, denn dagegen gibt es noch das BVerfG - und das mit einigem Recht. Um das noch einmal klarzustellen: man muss, um im Sinne des § 90a StGB strafbar zu sein, schon die verfassungsmäßige Ordnung verächtlich in Frage stellen.

            Es reicht nicht, in Frage zu stellen, ob diese überhaupt noch gegeben ist (denn das ist bspw. durch Art. 20 IV GG gedeckt). Man müßte schon über Schwachsinnigkeiten sinnieren, etwa dass wir mit einem faschistuoiden Diktator oder Euthanasie besser dran wären.

            Gruß, LX

            --
            RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
    2. Hi,

      ich werde aus deinen Ausführungen nicht ganz schlau. Bedeutet das nun, ich darf die Onlineversion dennoch bedenkenlos ins Netz stellen?

      Ich habe natürlich auch juristischen Beistand zu dieser Frage konsultiert, hätte mir aber auch die 150 Euro(Ansicht und Auswertung)des Materials sparen können, denn das Resumee daraus ist: Ich habe im grunde nichts zu befürchten, aber wenn... dann...vielleicht...

      Daher hoffe ich doch hier auf eine sinnvollere Antwort, denn ich kann ja nun nicht jeden Anwalt finanziell füttern,bis ich einen Guten gefunden habe, und ein paar Erfahrungswerte bei so einer Veröffentlichung-Problematik traue ich diesem Forum schon zu.

      Hans

      1. ich werde aus deinen Ausführungen nicht ganz schlau. Bedeutet das nun, ich darf die Onlineversion dennoch bedenkenlos ins Netz stellen?

        Wer sagt das?
        LX sagte, dass du dich selbst anzeigen sollst, denn erst eine Gerichtsurteil kann dir in dem konkreten Fall weiterhelfen, da der Begriff Verunglimpfung durchaus weit gefaßt werden kann und oft eben durch Meinungsfreiheit oder künstlerische Freihet gedeckt wird. D.h. wir können dir nicht weiterhelfen zumal wir auch nicht Wissen durch was dein Freund den Staat verunglimpft.

        Struppi.

  2. Ach ja, kurios und bezeichnend war auch Internetzensur dabei als Thema und die Petition dagegen. Wo er natürlich das (un)absichtliche Unwissen der Regierungsvertreter kritisierte.

    Hans

  3. Hallo, meinst du, dass du hier mit deinem Problem an der richtigen Stelle bist?
    Oder anders ausgedrückt: Fandest du den Film gestern auf dem 8. Programm auch so spannend?
    Frank

    1. Hallo, meinst du, dass du hier mit deinem Problem an der richtigen Stelle bist?
      Oder anders ausgedrückt: Fandest du den Film gestern auf dem 8. Programm auch so spannend?
      Frank

      ...umd glaubst du nüchtern zu sein, oder was willst du eigentlich sagen?

      1. Hallo

        Hallo, meinst du, dass du hier mit deinem Problem an der richtigen Stelle bist?
        Oder anders ausgedrückt: Fandest du den Film gestern auf dem 8. Programm auch so spannend?
        Frank

        ...umd glaubst du nüchtern zu sein, oder was willst du eigentlich sagen?

        Dass wir hier weder den Inhalt des Buchs beurteilen, noch eine qualifizierte Rechtsauskunft erteilen können (letztere auch nicht dürfen).

        Tschö, Auge

        --
        Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
        Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
        Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3
        1. Hi,

          Dass wir hier weder den Inhalt des Buchs beurteilen, noch eine qualifizierte Rechtsauskunft erteilen können (letztere auch nicht dürfen).

          es geht auch nicht um den inhalt des Buches, sondern um den Inhalt des Buches auf einer Webseite. Und zum Thema Rechtsauskunft: Das habe ich so oder ähnlich schon in anderen Threads gelesen, dann frage ich mich warum Ihr die Kategorie RECHT überhaupt noch hier anbietet. Macht das Sinn?

          Hans

          1. Hallo Hans,

            auch wenn ich nicht Auge bin und Auge nicht ich ist - er hätte es nicht besser ausdrücken können.

            Dass wir hier weder den Inhalt des Buchs beurteilen, noch eine qualifizierte Rechtsauskunft erteilen können (letztere auch nicht dürfen).

            es geht auch nicht um den inhalt des Buches,
            sondern um den Inhalt des Buches

            Also geht es nun um den Inhalt oder nicht?

            auf einer Webseite

            Das ist Jacke wie Hose. Eine Webseite ist auch nur ein anderes Medium als ein gedrucktes Buch. Wenn er seinen "Inhalt" auf Flugblättern verteilen würde, wäre das auch nichts groß anderes.

            Und zum Thema Rechtsauskunft: Das habe ich so oder ähnlich schon in anderen Threads gelesen, dann frage ich mich warum Ihr die Kategorie RECHT überhaupt noch hier anbietet. Macht das Sinn?

            Ja, es macht Sinn. Nur weil es eine Kategorie "Recht" gibt für dieses Board äh Forum, heisst das noch lange nicht, dass deshalb von der geneigten Leserschaft verlangt wird, Rechtsbeistand zu leisten.

            Also was wolltest du mit deinem Beitrag erreichen? Irgendetwas konkretes? Wenn ja, was?

            Frank

            1. Hi,

              Ja, es macht Sinn. Nur weil es eine Kategorie "Recht" gibt für dieses Board äh Forum, heisst das noch lange nicht, dass deshalb von der geneigten Leserschaft verlangt wird, Rechtsbeistand zu leisten.

              ähm, ja|nein?
              Ich frage nach einem rechtlichen Problem unter der Kategorie RECHT. Zur Antwort bekomme ich, wie so viele andere auch bei dieser Kategorie, können wir nicht, dürfen wir nicht. Und du denkst ernsthaft das macht Sinn?

              Also was wolltest du mit deinem Beitrag erreichen? Irgendetwas konkretes? Wenn ja, was?

              Ganz simpel, Erfahrungswerte.

              Hans

              1. Hallo

                Also was wolltest du mit deinem Beitrag erreichen? Irgendetwas konkretes? Wenn ja, was?

                Ganz simpel, Erfahrungswerte.

                Dann mal Butter bei die Fische: *Meiner* Erfahrung nach, kann ich *meine* Texte ohne Angst vor juristischer Verfolgung im Internet publizieren. Nie und nimmer würde ich das für *fremde* Texte, *ohne jegliche Kenntnis* der selbigen, annehmen wollen. Soweit meine Erfahrungswerte.

                Hier wird dir also niemand zuraten, einen Text zu publizieren (egal in welchem Medium), der allen außer dir unbekannt ist.

                Tschö, Auge

                --
                Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
                Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
                Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.3