zunächst einmal gilt auch bei Notwehr, dass kein eklatantes Missverhältnis zwischen Angriff und Notwehr-Maßnahme bestehen darf.
Wobei eklatant in dem Fall wirklich überaus eklatant sein muß. Das gilt eigentlich nur für Schuldunfähige oder bei Diebstahl geringwertiger Sachen, bei denen keine gezielt tödliche Gewalt angewendet werden darf (was nicht unbedingt heißt, daß man überhaupt nicht auf den Dieb schießen darf).
Ich darf nicht auf jemanden schießen, weil er mir eine Backpfeife gegeben hat.
Das hört sich nach einer Racheaktion/Selbstjustiz an. Du darfst aber grundsätzlich auf jemanden schießen, wenn das das geringste verfügbare und ein erfolgversprechendes Mittel ist, um eine Backpfeife (Körperverletzung/Beleidigung) abzuwehren.
PS.: Ich vertrete hier keine Meinung, ich schildere nur Tatsachen, sofern ich mich nicht irre.