Du hast jederzeit der Polizei gegenüber ein Zeugnisverweigerungsrecht. Bedenke jedoch, dass Du die Situation damit möglicherweise unnötig verkomplizierst.
Du kannst die Prozedur abkürzen, indem Du gleich eine kurze Zusammenfassung dessen wiedergibst, was gelaufen ist und Dich einsichtig zeigen, nach dem Motto: Ja, vor einigen Jahren bin ich wegen ... worden, aber das passiert nicht noch mal.
Dann wird das Interesse der Beamten sicherlich erlahmen, so dass Du unbehelligt weitergehen kannst.
Gruß, LX
--
RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.
RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.