Moin!
Zu meiner Frage: MUSS ich die o.g. Fragen beantworten?
Nein, du musst bei der Polizei, z.b. bei Kontrollen oder Vernehmungen _NIE_ Fragen beantworten. Niemand kann dich zwingen, etwas zu sagen. Erst vor Gericht.
Als Angeklagter in einem Strafverfahren muss man auch vor Gericht nichts sagen, bzw. darf sogar straffrei auch lügen.
Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage gilt nur für Zeugen.
- Sven Rautenberg