Tachchen!
Als Angeklagter in einem Strafverfahren muss man auch vor Gericht nichts sagen,
Jain. Gerade die hier zu Debatte stehenden Angaben zur Identitätsfeststellung
muss man eigentlich sehr wohl machen; bei Polizei, StA und Gericht.
Lediglich die "Zwangsmittel" zur Durchsetzung beschränken sich regelmäßig
auf Schikane & Co. ;-)
bzw. darf sogar straffrei auch lügen.
... solange man damit keine neuen Straftaten begeht.
Gruß
Die schwarze Piste