Hallo
Als Angeklagter in einem Strafverfahren muss man auch vor Gericht nichts sagen,
Jain. Gerade die hier zu Debatte stehenden Angaben zur Identitätsfeststellung
Hmmm, hier steht ja kein Gerichtsverfahren zur Debatte, sondern eine Personenkontrolle[1]. Gehört in diesem Zusammenhang die Frage danach, ob man schon einmal etwas mit der Polizei zu tun hatte[2], zu den Identitätsangaben? Ich glaube, nein.
[1] Im Osten war das die "Fahndungskontrolle". Dabei wurden die eigenen Personalien mit dem Fahndungsbuch abgeglichen. Ich wohnte in Mauernähe und lief deshalb andauernd den in dichter Folge stattfindenden Streifen über den Weg. Natürlich kannten die ihre Pappenheimer, wussten also auch, wer ich bin. Dann war es "gar lustiglich", wenn man mit "Herr [Name einsetzen], Fahndungskontrolle. Weisen se sich aus!" angeranzt wurde. Ganz besonders dann, wenn man es eilig hatte, denn das Blättern im Fahndungsbuch konnte einige Minuten in Anspruch nehmen. Mein Rekord belief sich mal auf drei Kontrollen auf ca. 1 1/2 Kilometer Fußweg. So wurden aus für den Weg avisierten 10 Minuten fast eine halbe Stunde. }:-//
[2] "Ja, der Herr Polizeipräsident führt regen Briefwechsel mit mir." (Strafzettel, ...) :-)
Tschö, Auge
Verschiedene Glocken läuteten in der Stadt, und jede von ihnen vertrat eine ganz persönliche Meinung darüber, wann es Mitternacht war.
Terry Pratchett, "Wachen! Wachen!"
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