Hallo,
»» Da mir meine Tätigkeit, wie ich bereits erwähnte, ohnehin zu stupide ist, ist für mich die ganze Sache klar. Ich verlasse das Unternehmen.
Nur mal so am Rande: Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer führt beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit von drei Monaten.
ja und - was willst du damit andeuten? Dass Markus kündigen und dann sofort Arbeitslosengeld kassieren will? Das wäre ja ein starkes Stück.
Abgesehen davon, dass das, was das Arbeitsamt unter "arbeitslos" versteht, eigentlich "arbeitssuchend" heißen müsste. Denn wenn ich meinen Job kündige, um mir ein halbes Jahr Auszeit zu gönnen, bin ich auch arbeitslos im eigentlichen Sinn des Wortes - aber nicht arbeitssuchend.
Aber normalerweise kündigt man ja erst dann, wenn man etwas Neues *sicher* in der Hand hat, mit Vertrag und Unterschrift. Egal ob Job oder Wohnung.
So long,
Martin
Ja, ja ... E.T. wusste schon, warum er wieder nach Hause wollte.