Hallo,
Ich habe ein Portal, auf dem sich Inserenten registrieren [...]
Heute erhielt ich ein Schreiben von gettyimages.com, mit der Forderung 1.500,00 Euro an Strafe zu zahlen
naja, anderthalb Euro sind ja nicht wirklich viel. ;-)
Nachdem ich mit dem Inserenten Rücksprache gehalten habe, hat dieser mir erzählt, dass dieses Bild jeder Windows-Vista-PC hat, denn es ist gleich das erste Beispielbild für die Desktophintergründe.
Kann es also sein, dass dieses Bild geschützt ist [...] ?
Aber sicher. Es ist Teil des Softwareprodukts "Windows Vista", also unterliegt seine Nutzung auch den Lizenzbestimmungen von Windows Vista. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Lizenzbestimmungen die Veröffentlichung von Teilen der Software einschließen.
Grundsätzlich würde mich aber auch interessieren, wie ich mich als Portalbesitzer vor solchen Situationen schützen kann. Es gibt doch etliche Portale, auf dem sich Inserenten mit eigenem Bild vorstellen können. Da muss man sich doch irgendwie vor solchen Sachen schützen können.
Ich schließe mich Klawischnigg an: Die deutsche Rechtssprechung vertritt anscheinend den Standpunkt, dass man als Betreiber einer Plattform, auf der andere Ihre Inhalte einstellen können (Forum, Blog, Gästebuch o.ä.) nicht automatisch haftbar ist, jedoch zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn man Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt und trotzdem nichts dagegen unternimmt.
Jetzt, da du von der unerlaubten Veröffentlichung des Bildmaterials weißt, solltest du es also schleunigst entfernen, dann sollte zumindest die deutsche Justiz befriedigt sein. Was Forderungen ausländischer Kläger angeht, kann ich nichts sagen ...
So long,
Martin
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Wenn Zeit das Kostbarste ist, was wir haben, dann ist Zeitverschwendung die größte aller Verschwendungen.
(Benjamin Franklin, amerikanischer Tüftler und Politiker)