Thoralf Knuth: Lizenz für Vista-Beispielbilder?

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N'Abend,

Ich halte mich da an den BGH. (Ich frage mich allerdings, wieso so was überhaupt jemals von einem Gericht verhandelt worden ist.)

Und wenn jemand daherkommt und mir nach Abschluß eines Vertrages irgendwelche AGBs aufdrängen will oder tatsächlich wirksamgewordene AGB nachträglich einseitig ändern will, dann sage "In Ordnung, ich ändere meinerseits die Geschäftsbedingungen dahingehend, daß Sie mir jetzt eine Weltreise schulden."

Lizenzbedingungen können wirksam sein aber ich habe noch kein Verkaufsmodell für Windows gesehen, bei dem das der Fall wäre.

Was aber nichts daran ändert, dass für das hier im Raum stehende Veröffentlichen das Einverständnis des Rechteinhaber ist. Und dass das Bild die nötige Schöpfungshöhe hat, um zumindest ein Werk im Sinne des deutschen Urheberrechts zu sein, würde ich hier annehmen. Egal, ob es jetzt den besonderen Schutz eines Fotos genießt. ;-)

Gruß, Thoralf