sani05: Bilder auf Website - Wer ist dafür verantwortlich?

Hallo,

ich habe heute Post von einer Firma bekommen für welche ich vor ca. 3-4 Jahren eine Internetseite gestaltet habe. Die Bilder der Seite habe ich damals von einer Angestellten der Firma zur Verfügung gestellt bekommen (die Dame ist aber nicht mehr in der Firma).

Nun hat die Firma eine Abmahnung von Corbis Bildagentur bekommen das sie Bilder ohne Lizenz gefunden haben und nun dafür Geld haben wollen.

Die Firma möchte nun von mir das Geld haben.

Aber ich muß doch nicht jedes Bild prüfen, was ich bekomme zum einpflegen? Oder doch?

Danke für Hilfe,
sani

  1. Hello,

    Die Firma möchte nun von mir das Geld haben.

    Aber ich muß doch nicht jedes Bild prüfen, was ich bekomme zum einpflegen? Oder doch?

    1. Es sind Abzocker unterwegs, die es einfach versuchen, für Bilder Geld zu bekommen

    2. Echte Rechteinhaber können ihre Rechte nachweisen und tun dies bei einer Forderung auch
       Sie sind dazu spätestens, wenn sie aufgefordert werden, dazu verpflichtet
    3. Vertritt die Firma die Rechte Dritter, so muss die Vertretung durch Kopie der Vollmacht anzeigen

    4. Hast Du damals einen Werkverrag, einen Dienstvertrag, einen Werk-Liefervertrag, oder
       eine andere Kombination abgeschlossen?

    5. Warst Du vertraglich dazu verpflichtet, geliefertes Material auf Rechtsverhältnisse
       zu prüfen?

    6. Liegt Dir der Schriftwechsel mit dieser obskuren Bildagentur vor?

    Ich würde hier Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Man stellt ja zu Deinem Schaden falsche Behauptungen auf.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
    Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. danke schon mal,

      1. Hast Du damals einen Werkverrag, einen Dienstvertrag, einen Werk-Liefervertrag, oder
           eine andere Kombination abgeschlossen?

      Nein, soetwas habe ich nie gemacht.

      1. Warst Du vertraglich dazu verpflichtet, geliefertes Material auf Rechtsverhältnisse
           zu prüfen?

      Nein, soetwas stand auch nirgends.

      1. Liegt Dir der Schriftwechsel mit dieser obskuren Bildagentur vor?

      Ja.

      Ich würde hier Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Man stellt ja zu Deinem Schaden falsche Behauptungen auf.

      Also Du meinst die Firma?!

      1. Hello,

        1. Hast Du damals einen Werkverrag, einen Dienstvertrag, einen Werk-Liefervertrag, oder
              eine andere Kombination abgeschlossen?
          Nein, soetwas habe ich nie gemacht.

        Einen Vertrag hast Du auf jeden Fall abgeschlossen, auch wenn Dir das nicht bewußt geworden ist.
        Hast Du eine Rechnung gestellt für die Leistung?
        Wie lautete der Text für die berechneten Leistungen?

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
        Nur selber lernen macht schlau
        http://bergpost.annerschbarrich.de
    2. Hallo,

      Ich würde hier Strafanzeige gegen Unbekannt stellen. Man stellt ja zu Deinem Schaden falsche Behauptungen auf.

      Das wäre in diesem Stadium wohl ein "bisschen" übers Ziel hinaus geschossen. Stell dir mal vor jeder würde wegen einer unberechtigten (oder nicht durchsetzbaren) Forderung gleich den anderen Anzeigen.

      1. Würde das ein großes Problem für die Jsutiz darstellen, da die soweiso schon überfordert sind.
      2. Hätte so eine Anzeige in 99% nicht mal den Hauch einer Chance auch nur irgendwie durchzukommen.

      Nur wenn nachweislich ist, dass die Leute abzocker sind und sicher nicht die Rechte haben würde ich eine Anzeige machen - auch nur dann macht es Sinn.

      Wenn es "keinen Vertrag" gibt, handelt es wohl um einen Werkvertrag, bei dem die Website geschuldet wird.
      Wenn nichts vereinbart wurde führt kein Weg dahin, dass der Programmierer für Rechtssicherheit garantiert - auf das Impressum wird er wohl noch hinweisen müssen, aber alles was darüber hinaus geht ist Sache des Auftraggebers und mit einem Anwalt zu besprechen. Das darf der Programmierer nicht mal, bis auf kleine Ausnahmen.
      (Klar, wenn der Programmierer frei Schnauze Bilder aus dem Internet rein haut haftet er.)

      Auch wenn so eine Rechtssicherheits-Klausel vereinbart wurde, bin ich davon überzeugt, dass die niemals stand halten würde. 1. Wenns in die Beratung geht nicht, weil ers gesetzlich nciht darf. 2. Wenns auf Bilder, die vom Auftraggeber kommen bezogen ist wegen unangemessener benachteiligung/sittenwidrigkeit - der Programmierer hat fast keine Chance das zu überprüfen.

      Gruß
      Alex

  2. Hi,

    ich habe heute Post von einer Firma bekommen für welche ich vor ca. 3-4 Jahren eine Internetseite gestaltet habe. Die Bilder der Seite habe ich damals von einer Angestellten der Firma zur Verfügung gestellt bekommen (die Dame ist aber nicht mehr in der Firma).
    Nun hat die Firma eine Abmahnung von Corbis Bildagentur bekommen das sie Bilder ohne Lizenz gefunden haben und nun dafür Geld haben wollen.
    Die Firma möchte nun von mir das Geld haben.
    Aber ich muß doch nicht jedes Bild prüfen, was ich bekomme zum einpflegen? Oder doch?

    das kommt drauf an[tm].

    Zunächst mal ist natürlich der Inhaber der Seite, also der Auftraggeber, auch für die Inhalte verantwortlich (das sollte ja auch aus dem korrekten Impressum hervorgehen).
    Aber es ist ebenso logisch, dass diese Firma nun versucht, diese Verantwortung auf den Dienstleister abzuwälzen: "Sie haben diese Bilder auf die Seite gebracht, Sie sind schuld!"

    Hast du etwas Schriftliches über die Tatsache, dass du die Bilder von deinem Auftraggeber bekommen hast? Sinnvoll wäre eine schriftliche Zusicherung des Auftraggebers, dass er die Rechte an den Materialien hat, die er dir zur Verfügung stellt. Suche also in deinem damaligen Vertrag nach solchen Hinweisen.

    Es ist immer unangenehm, wenn es hinterher zum Ärger kommt; nun muss halt jeder sehen, dass er mit möglichst wenig Blessuren aus der Nummer rauskommt.

    All das ist natürlich nur die Betrachtung aus der Perspektive des "gesunden Menschenverstands". Die Juristen mögen das wieder anders sehen.

    So long,
     Martin

    --
    Lieber blau machen, als sich schwarz ärgern.
  3. Moin!

    Aber ich muß doch nicht jedes Bild prüfen, was ich bekomme zum einpflegen? Oder doch?

    Nein, musst du auch nicht. Wenn die Firma dir Bilder zur Verfügung stellt, musst du davon ausgehen, dass diese ordnungsgemäß sind, und dass die Verantwortung für die Herkunft der Bilder von der Firma getragen wird.

    Relevant ist in diesem Zusammenhang aber natürlich, was seinerzeit vertraglich vereinbart wurde.

    - Sven Rautenberg

  4. Tachchen!

    ich habe heute Post von einer Firma bekommen [...]

    Was für Post?

    Wenn es lediglich Post war i.S.e. bloßen Aufforderung, das Geld zu überweisen,
    schreibe ihnen ebenso formlos zurück, dass du das nicht tun möchtest, weil
    die Bilder von der Firma gestellt wurden.
    Schreibe aber nach Möglichkeit keine Romane und bringe wenig sonstige Info.

    Sicherer wird es, wenn du das einen Anwalt machen lässt.
    Allerdings ist es beim aktuellen Stand der Dinge Auslegungssache, ob du die
    Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen kannst oder ob du die am Ende selbst
    tragen musst.

    Insgesamt wird aber viel davon abhängen, wer von euch welche Umstände
    letztlich wird beweisen können. Für unsereins von hier aus ist das aber
    quasi unmöglich abzuschätzen. ;-)

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    unbezahlbare Fotografie
  5. Hallo,

    das lässt sich so nicht beantworten. Wenn es so ist, wie Du geschildert hast, gehört es regelmäßig NICHT zu den Obliegenheiten beim Erstellen von Webseiten, die Herkunft und Lizenz des zur Verfügung gestellten Bildmaterials zu prüfen.

    Die Frage ist hier nur wie so oft, wer kann dann was beweisen?

    Der Tipp der schwarzen Piste ist gut, ansonsten wirklich mal über einen Anwalt nachdenken. Ich nehme an, bei Corbis geht es auch um mehrere hundert Euro, da ja von einer Veröffentlichung über mehrere Jahre hinweg die Rede ist, oder?

    Gruß, Thoralf

  6. hi,

    Aber ich muß doch nicht jedes Bild prüfen, was ich bekomme zum einpflegen? Oder doch?

    Mehr für die Zukunft: Vereinbare mit dem Auftraggeber einen Haftungsauschluss in schriftlicher Form und protokolliere die Übergabe Deiner erbrachten Leistungen.

    Damit kann im Nachhinein keiner mehr irgendwelche Forderungen stellen.

    Gute Besserung,
    Hotte

    --
    Kinder ersaufen nicht nur in Brunnen.