Bilder von anderen Seiten verwenden
Mike
- recht
0 hotti0 Mike1 Texter mit x0 Mike0 hotti0 Texter mit x
Hi,
mich nervt es wie manche Schmierblätter unter dem Deckmantel des Journalismus, versteckte Werbung unters Volk bringen. Insbesondere natürlich die BILD.
Ich möchte daher nun mal in meinem Blog darauf aufmerksam machen, aber da kommt schon das Problem. Wie soll man etwas den Leuten erklären, wenn man das benötigte Bild nicht verwenden darf, oder darf man doch?
In einem Printmedium darf man doch auch Stücke rausschneiden, ähnlich wie der Bild-Blog, und diese Ausschnitt-Fetzen zeigen.
Es geht konkret nun um diese verschleierte Kinowerbung:
Diesen Hintern als Traum-Po zu deklarieren, ist nicht mal mehr eine Geschmacksfrage, also für wie blöd hält die Bild das Volk, obwohl...;-)
Aber zurück zur Frage, darf ich oder darf ich nicht?
Mike
moin,
Aber zurück zur Frage, darf ich oder darf ich nicht?
Wie, verwenden.
a) auf den eigenen Server kopieren: Da musst Du fragen ob Du darfst, das gilt auch für einen Screenshot.
b) verlinken: da musst Du damit rechnen, dass der Urheber ein anderes Bild (Stoppschild) liefert, weil der Referrer nicht stimmt.
Viele Grüße,
Horst Haselhuhn
Hi,
»» Aber zurück zur Frage, darf ich oder darf ich nicht?
Wie, verwenden.
a) auf den eigenen Server kopieren: Da musst Du fragen ob Du darfst, das gilt auch für einen Screenshot.
genau so meinte ich das. Dann verstehe ich aber nicht, warum es bei Printmedien geht. Denn wie bereits gesagt, der Bildblog veröffentlicht ja auch Bildmaterial-Fetzen aus den Zeitungen also Printmedien.
Und wenn das darf, die Zeitungen würden bestimmt jede Möglichkeit nutzen das zu verbieten, dann muss das doch auch fürs Internet gelten oder wo ist da die Begründung, was den Unterschied ausmacht?
Mike
Wer sagt denn, daß hottis Aussage richtig ist und das es den Unterschied gibt? Solche Aussagen, auch oder gerade im Internet, sollte man immer nachprüfen.
Meine Aussage: Die ungefragte Veröffentlichung fremder Werke kann durch das Zitatrecht (§ 51 UrHG) und die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50) gedeckt sein, siehe zahllose Print- und Onlinemedien. Aussage nachprüfen!
Hi,
Wer sagt denn, daß hottis Aussage richtig ist und das es den Unterschied gibt? Solche Aussagen, auch oder gerade im Internet, sollte man immer nachprüfen.
Wenn das mit dem Nachprüfen denn immer so einfach wäre...
Meine Aussage: Die ungefragte Veröffentlichung fremder Werke kann durch das Zitatrecht (§ 51 UrHG) und die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50) gedeckt sein, siehe zahllose Print- und Onlinemedien. Aussage nachprüfen!
Also mit anderen Worten, Klarheit kann mir nur(und auch das nur vielleicht)ein Anwalt bringen. Schade dachte ich könnte die Info hier bekommen, weil schon mal Jemand das gleiche Anliegen hätte haben können.
Danke
Mike
hi,
ja das mit dem *Zitatrecht* ist auch sone Sache. Weil: So manche Online-Nachrichtenagentur verbittet sich das Speichern/Archivieren von Nachrichten/Meldungen. Hier tappst Du nämlich in die Falle, in dem Moment, wo Du von Deinem Zitatrecht Gebrauch machst.
Und Überhaupt: Die Grenze zwischen "Zitat" und dem "was über das Zitieren hinausgeht" bzw. eine "Kopie" darstellt, ist eine übelst schwammige Auslegungssache über dem nicht etwa das Gesetz steht, sondern derjenige mit den besseren Anwälten. Und die kosten Geld.
Viele Grüße,
Horst Haselhuhn
ja das mit dem *Zitatrecht* ist auch sone Sache. Weil: So manche Online-Nachrichtenagentur verbittet sich das Speichern/Archivieren von Nachrichten/Meldungen. Hier tappst Du nämlich in die Falle, in dem Moment, wo Du von Deinem Zitatrecht Gebrauch machst.
Wie meinen? "verbittet" ist irrelevant, wenn man etwas ungefragt darf. Aber inwiefern man in eine Falle tappen könnte wenn man vom Zitatrecht gebrauch macht ist mir in jedem Falle schleierhaft.
Und Überhaupt: Die Grenze zwischen "Zitat" und dem "was über das Zitieren hinausgeht" bzw. eine "Kopie" darstellt, ist eine übelst schwammige Auslegungssache ...
Dann geht man eben nicht an die Grenze.
... über dem nicht etwa das Gesetz steht, sondern derjenige mit den besseren Anwälten.
Zu viel Fernsehen gesehen?
Wenn das mit dem Nachprüfen denn immer so einfach wäre...
Stimmt, hottis Aussage kannst Du schlecht nachprüfen, da er keine Quellen nennt. Da wäre es an Dir gewesen die Quellen zu fordern oder nach gleichen Aussagen mit Quellenangeben zu suchen.
»» Aussage nachprüfen!
Also mit anderen Worten, Klarheit kann mir nur(und auch das nur vielleicht)ein Anwalt bringen.
Darüber was man laut den genannten Paragraphen darf und was nicht kann man eine Menge lesen. Es gibt Kommentare zu Gesetzen, Lehrbücher, Urteil und Diskussionen in Fachforen. Wir können auch diskutieren aber nicht über ein einfaches "darf ich oder darf ich nicht?".
Schade dachte ich könnte die Info hier bekommen, weil schon mal Jemand das gleiche Anliegen hätte haben können.
Was soll denn "die" Info sein? Was Du vor hast ist in irgendeiner konkreten Umsetzung innerhalb deiner Beschreibung sicherlich zulässig und in irgendeiner anderen konkreten Umsetzung innerhalb deiner Beschreibung unzulässig.