Wer sagt denn, daß hottis Aussage richtig ist und das es den Unterschied gibt? Solche Aussagen, auch oder gerade im Internet, sollte man immer nachprüfen.
Meine Aussage: Die ungefragte Veröffentlichung fremder Werke kann durch das Zitatrecht (§ 51 UrHG) und die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50) gedeckt sein, siehe zahllose Print- und Onlinemedien. Aussage nachprüfen!