Re:
Kann Person B einen KK-Antrag für eine Domain stellen, die gar nciht auf sie registriert ist?
Fall: A ist Eigner von Domain D. B beantragt übernahme. Stimmt A dem Antrag zu, ist B sodann Eigner und verfügt über die Konnektivität von D.
Ich bin mir sicher, dazu wird der jetzige Providers von A Anleitungen/FAQ/Informationen bereithalten.
Gruß aus Berlin!
eddi