Hi,
Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass er das (verfassungsmäßige oder per Gesetz verbriefte) Recht hat, zu wissen, ob einer seiner Empfänger die Email geöffnet oder gar gelesen hat.
Gibt es dazu Urteile? Es ist ja ein technischer Prozess, der verhinderbar ist und jedem der es Wissen will auch bewußt sein müßte.
Das ist doch in dem Zusammenhang kein gültiges Argument.
Du scheinst "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gerade irgendwie in "alles was die Unwissenheit anderer ausnutzt, kann nicht strafbar sein" umformulieren zu wollen.
MfG ChrisB
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